Justizstaatssekretärin Tanja Eichner besuchte am Dienstag, den 21. Februar das Mutter-Kind-Heim der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III. Die Zuständigkeit der Anstalt erstreckt sich auf Frauen und weibliche junge Gefangene und ist mit der Jugendabteilung, der Abteilung offener Vollzug und der Abteilung Mutter-Kind-Heim für den Frauenvollzug bestimmt.
Bei ihrem Besuch sagte Staatssekretärin Tanja Eichner: „Das Mutter-Kind-Heim ist eine vorbildliche Einrichtung, die nicht nur der Aufrechterhaltung der Mutter-Kind-Beziehung dient, sondern insbesondere auch das Wohl der Kinder in den Blick nimmt. Mein Besuch hat mir eindrucksvoll gezeigt, wie die Kinder hier ihrer Entwicklung gemäß psychologisch und pädagogisch gefördert und die Mütter dazu befähigt werden, ihr Leben und die Erziehung des Kindes während der Inhaftierung und nach der Entlassung zu bewältigen. Ziel ist dabei, dass sie künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.“
Neben anderen weiblichen Gefangenen werden in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III auch Mütter mit ihren Kindern untergebracht. Für diesen Personenkreis ist das Mutter-Kind-Heim als besondere Abteilung eingerichtet. Nach den Hessischen Strafvollzugsvorschriften kann ein noch nicht schulpflichtiges Kind in der Justizvollzugsanstalt untergebracht werden, in der sich seine Mutter befindet. Die Unterbringung muss dabei dem Kindeswohl entsprechen. Eine Voraussetzung für die Aufnahme in das Mutter-Kind-Heim ist, dass die Mütter ihre Kinder auch nach der Entlassung versorgen wollen und können. In dem Mutter-Kind-Heim bewohnen die Inhaftierten jeweils gemeinsam mit ihren Kindern ein Zimmer, das sich in einer Wohngruppe aus höchstens fünf Inhaftierten befindet. Neben den Wohnräumen besteht die Abteilung aus einem Spieleraum, einer gemeinsamen Küche mit Essbereich und einem Spielplatz auf dem Außengelände. Während der Arbeits- und Ausbildungszeit der inhaftierten Frauen werden die Kinder durch Erzieherinnen und Erzieher in der angrenzenden Kindergruppe betreut. An den Wochenenden gibt es zudem Mutter-Kind-Angebote zur Freizeitgestaltung.
Bei ihrem Besuch traf die Justizstaatssekretärin auch auf in dem Mutter-Kind-Heim inhaftierte Frauen und deren Kinder. Eine junge Mutter berichtete von ihrem Alltag mit Kind im Justizvollzug. So fühle sich das Zusammenleben mit den anderen Inhaftierten und deren Kindern „wie eine kleine Familie“ an. Auch die Belegschaft habe stets ein offenes Ohr für die Sorgen und Probleme der Inhaftierten und stehe diesen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Inhaftierte berichtete insbesondere von der großen Chance, neben der Kindererziehung eine Berufsausbildung absolvieren zu können. Hierbei sei zusätzlich zu der vorbildlichen Betreuung der Kinder durch die Erzieherinnen und Erzieher vor allem die Strukturierung des Tages eine große Unterstützung. So habe sie erst kürzlich erfolgreich eine Qualifizierungsmaßnahme in der Gebäudereinigung abgeschlossen und befinde sich nun in dem kaufmännischen Grundkurs mit Schwerpunkt EDV. Um auch nach der Haftentlassung beruflich Fuß zu fassen und das gemeinsame Leben mit ihrem Kind selbständig bestreiten zu können, sei im Anschluss eine Ausbildung zur Köchin mit einem vollwertigen Berufsschulabschluss geplant. Hierfür bietet die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III beste Voraussetzungen. So haben seit 1995 insgesamt 226 Inhaftierte die Ausbildung durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen. Dabei haben sämtliche Inhaftierte die Abschlussprüfung bestanden oder wurden nach der erfolgreichen Zwischenprüfung aus der Haft entlassen. Besonders erfreulich ist, dass sogar 7 Inhaftierte als Kammerbeste ausgezeichnet wurden und weitere 17 Inhaftierte die Plätze 2 bzw. 3 belegten.
„Das Betreuungskonzept des Mutter-Kind-Heims ist hervorragend durchdacht und sehr überzeugend. Die Bediensteten unterstützen die Mütter bei der Erreichung ihres Vollzugsziels und betreuen, versorgen und beaufsichtigen sie und ihre Kinder. Dabei steht die Erziehung und Förderung des Kindes im Vordergrund. Das erzieherische Angebot wird dem jeweiligen Entwicklungsstand angepasst. Die Erzieherinnen und Erzieher betreuen die Kinder, während die Mütter arbeiten. Sowohl für die Mütter als auch für ihre Kinder ist damit in Anbetracht der Rahmenbedingungen bestmöglich gesorgt. Das Engagement der Anstaltsleitung und der Bediensteten in dieser Justizvollzugsanstalt mit ihren besonderen Erfordernissen hat mich sehr beeindruckt. Ich bedanke mich ausdrücklich für ihren besonderen Einsatz und ihre ausgeprägte Feinfühligkeit im Umgang mit den betreuten Kindern“, erklärte Tanja Eichner abschließend.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 22. Februar 2023