„Leiharbeit spaltet Belegschaften seit fast 20 Jahren in Beschäftigte erster und zweiter Klasse. Es ist wirklich zynisch, dass SPD und GRÜNE dieses Grundprinzip der Leiharbeit erst dann als kritikwürdig erkennen, wenn es Beschäftigte zu ihren Gunsten nutzen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die Forderungen nach einer Einschränkung von Leiharbeit in der Pflege. Ferschl weiter:
„Die Pflege ist in der Tat die einzige Branche, in der Beschäftigte dank Leiharbeit bessergestellt sind als ihre festangestellten Kollegen. Dass Vertreter von SPD und GRÜNEN nun ausgerechnet hier eine Einschränkung erwägen, ist aus Beschäftigtensicht skandalös. Die in allen anderen Branchen ausbeuterischen Arbeitsbedingungen in der Arbeitnehmerüberlassung, mit im Mittel 1.400 Euro weniger an Einkommen, hat SPD und Grüne offensichtlich bislang nicht gestört. Das eindeutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2022, das eine Gleichbehandlung von Leiharbeitsbeschäftigten mit ihren festangestellten Kollegen ausdrücklich einfordert, erfährt in dieser Ampel-Regierung nur dröhnendes Schweigen. DIE LINKE bleibt dabei: Wir wollen die Leiharbeit kurzfristig deutlich stärker regulieren, das heißt, auf ihre eigentliche Funktion als flexibles Instrument bei Auftragsspitzen oder Personalausfall zurückstutzen. Voraussetzung dafür ist, dass Leiharbeit – ähnlich wie in der Pflege schon heute – teurer ist für Arbeitgeber und mit einem Ausgleich für Beschäftigte einhergeht. Nur so kann verhindert werden, dass Leiharbeit als Instrument des Lohndumpings benutzt wird. Perspektivisch muss die Leiharbeit in allen Branchen verboten werden.“
Quelle: DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 21. Februar 2023