Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht vor, dass die Hauptverhandlung in Bild und Ton aufgezeichnet werden muss. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat zu diesem Vorhaben einen Referentenentwurf vorgelegt, zu dem die Bundesländer und zahlreiche Fachverbände bereits Stellung genommen haben. Inhalt des Referentenentwurfs ist die Einführung einer verbindlichen digitalen Inhaltsdokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten. Die Verhandlung soll künftig in Bild und Ton aufgezeichnet und die Tonaufzeichnung mittels einer Transkriptionssoftware automatisiert in ein Textdokument übertragen werden.
Das Hessische Justizministerium hat in dieser Woche eine ablehnende Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben. Sie beruht auf einem ausnahmslos kritischen Votum der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis in Hessen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Gerichte folgendes Fazit gezogen: „Selten ist ein Gesetzentwurf auf so einhellige wie vehemente Ablehnung sämtlicher beteiligter Stellen gestoßen.“ Die hessische Generalstaatsanwaltschaft hat das folgende Resümee gezogen: „Von dem Gesetzesvorhaben sollte aus Sicht der Strafrechtspraxis dringend Abstand genommen werden.“
„Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesjustizminister dieses klare Votum berücksichtigt. Auch der Deutsche Richterbund, die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte sowie die strafrechtliche Praxis in den anderen Bundesländern haben in seltener Einmütigkeit auf schwerwiegende Bedenken hingewiesen. Der deutsche Strafprozess steht für eine hohe Qualität. Die nun vorgesehenen Veränderungen würden erhebliche Gefahren für die Hauptverhandlung bedeuten, die allein der Wahrheitsermittlung dient. So ist unter anderem zu befürchten, dass Zeuginnen und Zeugen vor Kameras anders agieren. Nicht ohne Grund warnen vor allem auch die Vertreterinnen und Vertreter der Opfer vor den Änderungen. Durch die kaum zu verhindernde Weitergabe von Aufzeichnungen im Netz können Persönlichkeitsrechte von Opfern von Straftaten schweren Schaden nehmen“, führte der Hessische Justizminister Roman Poseck heute in Wiesbaden aus.
„Hinzu kommt ein erheblicher Mehraufwand für die Justiz vor Ort, der gerade in Zeiten, in denen komplexe Strafverfahren zunehmen, ein großes Problem darstellt. Anstatt Vorhaben zur Justizentlastung voranzubringen, wie Reformen bei sogenannten Massenverfahren, werden durch den Bundesjustizminister ausgerechnet die Planungen mit Hochdruck verfolgt, die zusätzliche personelle und finanzielle Kapazitäten binden. Leider passt es in dieses unbefriedigende Bild, dass der auf Bundesebene in Aussicht gestellte personelle ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ zum Streichposten erklärt wurde. Wir brauchen eine Justizpolitik, bei der Bund und Länder sowie Gesetzgeber und Praxis mit- statt gegeneinander arbeiten“, erklärte Roman Poseck abschließend aus.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 21. Februar 2023