Starkes Übergewicht ist eines der größten Risikofaktoren für die Gesundheit. Ein übermäßiger Zuckerkonsum fördert Übergewicht und weitere Krankheiten wie Diabetes. Trotz Selbstverpflichtung deutscher Lebensmittelhersteller ist der Zuckergehalt in Softdrinks laut Studie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) nur marginal gesunken. Eine Herstellerabgabe für besonders zuckerhaltige Lebensmittel senke hingegen den Zuckergehalt.
„Die Studie belegt erneut eindrücklich, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie den Zuckergehalt in Softdrinks nicht senken. Es sagt viel aus, wenn der durchschnittliche Zuckergehalt in den vergangenen sechs Jahren in Großbritannien durch eine Abgabe um 30 Prozent, in Deutschland jedoch aufgrund von freiwilligem Handeln der Wirtschaft nur um knapp zwei Prozent sank. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Zuckerabgabe für Hersteller nach britischem Vorbild in ihrem Positionspapier „Ernährungsarmut bekämpfen“ im November 2020 bereits als Möglichkeit für die Förderung einer gesunden Ernährungsweise vorgesehen.
An unserer Seite wissen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher: Eine deutliche Mehrheit von 86 Prozent befürwortet es laut dem Ernährungsreport 2020 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, wenn Fertiglebensmitteln weniger Zucker zugesetzt wird und nehmen ein weniger süß schmeckendes Produkt gern in Kauf. Es ist Aufgabe des Staates, für gesündere Lebensmittel zu sorgen. Starkes Übergewicht gehört zu den größten Risikofaktoren für Gesundheit und seelisches Wohlergehen. Eine Herstellerabgabe bei einer Überschreitung eines Zucker-Grenzwertes von 5 g/100 ml ist ein Beitrag zur Prävention von Übergewicht, insbesondere bei unseren Kindern und Jugendlichen, die meist ein Leben lang damit konfrontiert sind.
Wir sollten alle Hebel in Bewegung setzen, Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten zu vermeiden. Über die Details eine Herstellerabgabe, wie etwa den Umgang mit Süßstoffen, werden wir mit unseren Ampelpartnern sprechen.“
Quelle: SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 21. Februar 2023