Die Diskussion um die Maskenpflicht in einem ICE im März 2022 brachte einen 57-Jährigen Mann aus Norddeutschland nun vor das Amtsgericht Würzburg. Sein Einspruch gegen einen Strafbefehl war nicht erfolgreich: die Tagessätze erhöhten sich.
Eine Reisegruppe wollte 4 Tage in München verbringen und das Fußballspiel des FC Bayern besuchen. Auf der Fahrt mit dem ICE wurde reichlich Alkohol konsumiert. Als der Angeklagte im Bordbistro ein Bier trank, wurde er von einem Bahn-Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass nach dem Trinken die Maske wieder richtig zu tragen sei. Anstatt diese sich wieder über Mund und Nase zu ziehen, beleidigte er den Mitarbeiter des Bordbistros und bedrohte ihn. Nach längerer Diskussion und einem zunehmend aggressiveren Verhalten des Angeklagten zog der Bahn-Mitarbeiter die Riesleine. Er informierte die Zugchefin, die die Polizei informierte. Da sich der ICE zu diesem Zeitpunkt kurz vor dem Hauptbahnhof in Würzburg befand, rückte die Bundepolizei an.
Von den Beamten auf sein Verhalten angesprochen, gingen die Diskussionen weiter. Die Zugchefin verwies den Mann des Zuges. Die Bundepolizisten baten den Angeklagten den Zug zu verlassen, was dieser nicht freiwillig tun wollte: er klammerte sich an seiner Lebensgefährtin und an den Sitzen des Zuges fest.
Was daraufhin folge, war auf den Bodycam-Aufnahmen der Bundespolizei deutlich zu sehen und vor allem zu hören: eine Schimpftirade, die sich gewaschen hatte: „Ich werde dich töten“, „Ich werde alle Polizisten erschießen“ und „Drecksau“, waren nur einige der Äußerungen, die der 57-Jährige von sich gab. Während er von den Polizisten zur Wache gebracht wurde, sperrte er sich und versuchte sich aus den Griffen der Polizei zu lösen.
Eine später auf der Wache richterlich angeordnete Blutentnahme ergab eine Alkoholkonzentration von 1,5 Promille.
„Selbstverständlich habe ich die Bedrohungen gegen mich und meine Kollegen ernst genommen“, sagte einer der Bundepolizisten im Zeugenstand aus. Der Angeklagte habe gesagt, dass er als Busfahrer auch schon die Hells Angels gefahren habe. Diese werde er auf sämtliche Polizisten ansetzen und 100.000 € für den Tod zahlen. Wie der Angeklagte diese 100.000 Euro aufbringen wollte, blieb bei dem Mann, der momentan vom Einkommen seiner Lebensgefährtin lebt, fraglich.
„Was wollen Sie denn mit Ihrem Einspruch erreichen?“, fragte die Richterin den sichtlich aufgebrachten Mann, der ohne Verteidiger aus Norddeutschland angereist war. Aber so richtig etwas konnte der Angeklagte neben Ausführungen über die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht und dem in seinen Augen unangebrachten Verhalten der Polizeibeamten ihm gegenüber, nicht beitragen. Die Beleidigungen und Bedrohungen gab er zu und er weiß auch, dass er überreagiert hatte. Die Schuld liege zu 80 Prozent bei ihm, aber die anderen haben zur Eskalation beigetragen. Kleinlaut entschuldigte er sich dann noch beim Polizisten und dem Bahn-Mitarbeiter.
Verurteilt wurde der Angeklagte schließlich wegen Bedrohung, Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtgeldstrafe von 170 Tagessätzen zu 10 Euro, also insgesamt 1.700 Euro.
„Ich verliere den Glauben an das Rechtssystem“, so die letzten Worte des Angeklagten. Er werde Deutschland schnellstmöglich verlassen, ja vielleicht sogar zum Reichsbürger werden. Ob er dies zusammen mit seinem Hells-Angels-Freunden umsetzen wird, bleibt abzuwarten.