Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute die Rosenburg-Ausstellung an der Universität in Tel Aviv mit einem Festakt eröffnet.
Dazu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„Die Eröffnung der Rosenburg Ausstellung an der Universität von Tel Aviv ist mir eine besondere Ehre. Mit der Ausstellung arbeiten wir ein Stück Deutscher Geschichte auf: Von den 170 Juristen, die von 1949 bis 1973 in Leitungspositionen des Ministeriums tätig waren, hatten 90 der NSDAP und 34 der SA angehört. Mehr als 15 Prozent waren vor 1945 im nationalsozialistischen Reichsjustizministerium selbst tätig.
Für das vom deutschen Justizsystem verursachte Leid gilt es sich nicht nur zu entschuldigen, sondern sich auch klar gegen Tendenzen zu positionieren, die den Rechtsstaat gefährden: Mit der Stärkung von demokratischen Institutionen und einer unabhängigen Justiz, für die Wahrung der liberalen Demokratie. Dafür werde ich mich immer einsetzen.“
In seiner Eröffnungsrede hob Bundesjustizminister Buschmann die Bedeutung der Ausstellung hervor. Mit der Aufarbeitung der Geschichte des Bundesministeriums der Justiz müsse man Schlussfolgerungen für die Gegenwart ziehen. Juristinnen und Juristen dürften nicht jede politische Idee in Paragraphen umsetzen, sondern müssten die normativen Mindeststandards der Menschlichkeit verteidigen. Die Mehrheit dürfe niemals das letzte Wort behalten – dies könne nur eine unabhängige Justiz haben.
Wanderausstellung zieht nach Tel Aviv
Die deutschsprachige Rosenburg-Ausstellung war bis 04. Februar 2023 an der Universität Potsdam zu sehen. Ab dem 07. März ist die Ausstellung in Karlsruhe zu sehen.
Die englischsprachige Version der Wanderausstellung macht nun erneut außerhalb von Deutschland halt: Nach Stationen in den USA und Polen jetzt an der Universität von Tel Aviv in Israel.
Die „Rosenburg“ in Bonn war von der Gründung der Bundesrepublik bis 1973 der Sitz des Bundesministeriums der Justiz. 2012 setzte das Ministerium auf Initiative der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine unabhängige Wissenschaftliche Kommission ein, die den Umgang der Behörde mit der NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik erforschen sollte. Nachdem im Oktober 2016 der Abschlussbericht der Forschungsgruppe unter dem Titel „Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit“ vorgestellt wurde, werden die Ergebnisse seither in einer umfassenden öffentlichen Wanderausstellung einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Durch die Ausstellung sollen die Erkenntnisse der „Akte Rosenburg“ vorgestellt und dadurch das Bewusstsein für das historische Unrecht geschärft werden.
Die Ausstellung gliedert sich in neun Bereiche. Jeder Ausstellungsbereich wird durch eine Stele repräsentiert, die sich in Form von Zeitzeugenberichten, Opfer- und Täterbiografien sowie beispielhaften Gesetzestexten dem jeweiligen Thema annähert. Die Stelen vermitteln an vielen Stellen die Doppelgesichtigkeit des Ministeriums: Sie stellen einer hellen Vorderseite eine dunkle Rückseite gegenüber. Einerseits das glänzende Expertentum vieler Juristen, andererseits deren dunkle Vergangenheit und tiefe Verstrickung in das NS-Unrecht. Dieser Eindruck wird durch die Ausstellungsgestaltung noch verstärkt. So vermitteln die gekippten und verzerrten Formen der Ausstellungswände ein Gefühl der Verstörung und Haltlosigkeit. Überdimensionale Bürolampen bringen sprichwörtlich ans Licht, was lange Zeit im Schatten lag.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 20. Februar 2023