Über Richtung Syrien und Irak ausgereiste Islamisten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5589) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5344). Danach liegen der Bundesregierung mit Stand vom 7. Februar dieses Jahres Erkenntnisse zu mehr als 1.150 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die seit 2011 in Richtung Syrien/Irak gereist sind und sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aktuell dort aufhalten beziehungsweise aufgehalten haben. Davon sind 25 Prozent weiblich, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Zu etwa 65 Prozent der gereisten Personen lägen konkrete Anhaltspunkte vor, „dass sie auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates (IS), der al-Qaida oder deren nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen beziehungsweise teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen beziehungsweise unterstützt haben“.
Die meisten Ausreisen waren laut Vorlage in den Jahren 2013 bis 2015 zu verzeichnen. In den Folgejahren seien die Zahlen sukzessive zurückgegangen. Seit 2019 würden nur noch vereinzelt Ausreisen registriert.
Mehr als die Hälfte der gereisten Personen besitzt den Angaben zufolge die deutsche Staatsangehörigkeit. Hierzu zählten auch Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
Etwa 40 Prozent der gereisten Personen kehrten bislang nach Deutschland zurück, wie die Bundesregierung ferner schreibt. Mindestens 25 Personen haben danach Deutschland nach ihrer Rückkehr aufgrund behördlicher Maßnahmen wie beispielsweise einer Abschiebung zwischenzeitlich wieder verlassen beziehungsweise sind freiwillig in einen Drittstaat ausgereist.
Wie aus der Vorlage zudem hervorgeht, wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell gegen 310 der zurückgekehrten Personen ein Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten eingeleitet, die im Zusammenhang mit deren Ausreise in Richtung Syrien beziehungsweise Irak stehen. „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher 107 Personen verurteilt; 133 Ermittlungsverfahren sind aktuell noch anhängig und 70 Verfahren wurden vorläufig eingestellt“, heißt es in der Antwort des Weiteren.
Ferner legt die Bundesregierung darin dar, dass sie in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 27 deutsche Frauen aus Nordost-Syrien repatriiert habe, „die zuvor in Richtung Syrien/Irak ausgereist waren, mutmaßlich, um den IS zu unterstützen“. Außerdem seien ein Heranwachsender und 80 Kinder nach Deutschland geholt worden, die von ihren Eltern in IS-Gebiete gebracht worden oder dort geboren worden seien.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 122 vom 20. Februar 2023