„Wenn die Patientenrechte gestärkt werden sollen, dann muss jetzt zügig eine wirklich unabhängige Patientenberatung eingerichtet werden, dann braucht es jetzt einen Härtefallfonds für Behandlungsfehler und eine Beweislastumkehr“, erklärt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich des zehnten Jahrestags der Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes am 20. Februar. Vogler weiter:
„DIE LINKE hat schon bei der Verabschiedung des Gesetzes gewarnt, dass es zahnlos ist. Mit dieser Kritik haben wir leider Recht behalten. Schon in der letzten Legislaturperiode standen Nachbesserungen im Koalitionsvertrag, aber sie wurden und werden nicht umgesetzt. Eine Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern würde den Patientinnen und Patienten endlich eine realistische Chance geben, erfolgreich dagegen vor Gericht zu ziehen. Zusätzlich brauchen wir einen Härtefallfonds. Dass hier nach einem Drittel der Legislaturperiode noch nicht einmal ein Eckpunktepapier vorliegt, lässt befürchten, dass die Patientenrechte wieder auf die lange Bank geschoben werden. Einzig bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) gibt es Fortschritte, auch wenn der Gesetzentwurf aus dem Hause Lauterbach die für das Vertrauen in die Beratung so wichtige Unabhängigkeit nicht gewährleistet. Hier muss dringend nachgebessert werden.“
Quelle: DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 18. Februar 2023