Das Land Nordrhein-Westfalen muss ein Zwangsgeld zahlen, weil es im Rechtsstreit mit Fluglärmgegnern um Informationen zum Betrieb des Flughafens Düsseldorf seiner Verpflichtung zum Erlass eines neuen Bescheides nicht nachgekommen ist.
Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 13. Februar 2023 entschieden und gegen das Land ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- Euro festgesetzt.
Zur Begründung führte das Gericht aus: Im Jahr 2019 hatte das Gericht das Land dazu verurteilt, über den Antrag des Klägers auf Zugang zu Informationen über die Tätigkeit des sogenannten „Slot Performance Monitoring Committee“ am Flughafen Düsseldorf neu zu entscheiden. Dabei musste es die Rechtsauffassung des Gerichts zum Umfang der Informationsgewährung beachten. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen.
Zwar hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr – nach Androhung eines Zwangsgeldes – einen neuen Bescheid erlassen und teilweise Zugang zu den begehrten Informationen gewährt. Die Herausgabe bestimmter Informationen zu Einzelheiten von Flugverspätungen hat es aber unter Berufung auf Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse der Flughafen Düsseldorf GmbH verweigert. Dabei hat das Ministerium jedoch – so die Kammer – nicht nachvollziehbar begründet, inwiefern durch diese Informationen die Marktposition des Düsseldorfer Flughafens Schaden nehmen könnte. Erst recht ist nicht nachgewiesen worden, inwiefern die Offenlegung von Unterlagen, die älter als fünf Jahre sind, noch wettbewerbsrelevant sein können. Dies ist angesichts der Zäsur durch die Corona-Pandemie, in der der Flugverkehr zeitweise gänzlich zum Erliegen gekommen ist, auch nicht plausibel.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.
Aktenzeichen: 29 M 106/22
Quelle. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Pressemitteilung vom 15. Februar 2023