Aus Anlass des Schreibens der Bundesminister Marco Buschmann (FDP) und Cem Özdemir (Bündnis90/Die Grünen) an die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat der RiStBV-Ausschuss (Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) heute eine digitale Sondersitzung durchgef/ührt, die sich ausschließlich mit dem strafverfahrensrechtlichen Umgang mit den Fällen des sogenannten Containerns befasst hat. Hessen hatte als Vorsitzland des RiStBV-Ausschusses die Initiative zu dieser Besprechung außerhalb des üblichen Turnus ergriffen. Alle 16 Bundesländer und das Bundesjustizministerium haben durch Fachbeamtinnen und Fachbeamten an der Sitzung teilgenommen. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Es ist vereinbart worden, dass die Länder in einem Umlaufverfahren bis Mitte März eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Hessens Justizminister Roman Poseck erklärte heute nach der Sitzung:

„Der strafrechtliche Umgang mit dem Containern wird weiter auf der Tagesordnung bleiben. Das abschließende Votum des RiStBV-Ausschusses bleibt abzuwarten. Es ist üblich, dass Entscheidungen in diesem Fachgremium einstimmig getroffen werden. Persönlich stehe ich einer Diskussion über Neuregelungen, die allgemeine Maßstäbe für Fälle des Containerns aufstellen, weiterhin offen gegenüber. Dabei sollte Beachtung finden, dass die Fälle des Containerns in der Regel nicht strafwürdig sind. Ein Lösungsweg könnte auch sein, dass der für das materielle Strafrecht zuständige Bundesgesetzgeber Regelungen zur grundsätzlichen Straffreiheit des Containerns in das Strafgesetzbuch aufnimmt. Wichtig bleibt aber, dass Fälle mit erhöhter krimineller Energie, bei denen weitere Straftaten, wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, begangen werden, auch weiterhin strafrechtlich verfolgt werden können.“

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 14. Februar 2023

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