Die Bundesanwaltschaft hat am 26. Januar 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen den staatenlosen Mahmoud A. S. sowie den deutschen Staatsangehörigen Aleem N. erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich mitgliedschaftlich in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Daneben wird Aleem N. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a i.V. m. § 89a Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB) in zwei Fällen vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Mahmoud A. S. und Aleem N. sind seit Jahren Anhänger jihadistischer und radikalislamischer Ideen. Jedenfalls seit dem Jahr 2017 identifizieren sich beide mit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“.
Spätestens im Herbst 2021 schloss sich Mahmoud A. S. von Deutschland aus dem IS als Mitglied an. Fortan war er fest in den Medienapparat der Organisation eingebunden und wirkte an der Fertigung von Propagandadokumenten mit. Er befasste sich mit der Sammlung und dem Transfer von Spendengeldern für die Vereinigung. Daneben beteiligte er sich an der Organisation von Reisen Dritter in das Kerngebiet des IS. Ab Frühjahr 2022 bemühte er sich auch selbst darum, nach Syrien zu gelangen, um sich dort für den IS zu betätigen.
Aleem N. reiste in den Jahren 2020 und 2021 aus der Bundesrepublik aus. Er verfolgte vergeblich das Ziel, sich dem IS in Syrien und Pakistan anzuschließen, um an Kampfhandlungen oder terroristischen Anschlägen mitzuwirken. Nach seiner ersten Rückkehr nach Deutschland im Oktober 2020 begann er, Propagandadokumente des IS ins Deutsche zu übersetzen und zu verbreiten. Ab Januar 2022 stand ihm hierbei Mahmoud A. S. als Ratgeber zur Verfügung. Dieser machte Aleem N. zu übersetzende Dokumente zugänglich und vermittelte Kontakte und technische Unterstützung. Im März 2022 gliederte sich Aleem N. unter maßgeblicher Beteiligung des Mahmoud A. S. von Deutschland aus in die Strukturen des IS ein.
Er war fortan Mitglied einer IS-internen Telegram-Chatgruppe, der Mahmoud A. S.
bereits angehörte. Diese Gruppe wurde zur Koordination der Verbreitung von IS-Propaganda genutzt. In der Folge erledigte Aleem N. zahlreiche Übersetzungen im Auftrag eines übergeordneten IS-Mitglieds. Als Aleem N. mit anderen IS Mitgliedern innerhalb der Gruppe in Streit geriet, vermittelte Mahmoud A. S. auf Weisung höherrangiger Kader.
Aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wurden Aleem N. am 13. Juni 2022 und Mahmoud A. S. am 5. Oktober 2022 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 41 und 42 vom 14. Juni 2022 sowie Nr. 59 vom 5. Oktober 2022 und Nr. 61 vom 7. Oktober 2022).
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 14. Februar 2023