Das Europäische Parlament hat sich heute zur Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung positioniert. Es fordert eine Reihe von Änderungen an den Vorschlägen der EU-Kommission, unter anderem mit Blick auf eine Entflechtung von Wasserstoffnetzbetreibern analog zu den Regeln für die Gasinfrastruktur. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das Europäische Parlament hat heute einige richtige Forderungen aufgestellt, um den dringend erforderlichen Start in eine europäische Wasserstoffwirtschaft voranzubringen. Dies gilt insbesondere für die Entflechtungsregeln für künftige Wasserstoffnetze.

Der Erhalt wettbewerbsorientierter Marktstrukturen ist auch für die Entstehung eines Wasserstoffmarktes essenziell. Dafür bedarf es wie bei Gasnetzen auch für Wasserstoffnetze einer effektiven Entflechtung. Fallen die Entflechtungsvorgaben für Wasserstoffnetzbetreiber allerdings strenger aus als sie aktuell für Gasnetze gelten, insbesondere für Verteilnetze, haben Gasnetzbetreiber keinerlei Anreiz, in die Ertüchtigung ihrer Netze für den Wasserstofftransport zu investieren. Dies würde den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft bremsen.

Aus Sicht des BDEW ist der effizienteste Weg für die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes, die bewährten Regeln und Prinzipien des Gasbinnenmarktes als Basis anzuwenden und auf den Wasserstoffmarkt zu übertragen. Dies hat auch das EU-Parlament erkannt. Die Mitgliedsstaaten sollten sich in ihrer noch ausstehenden Positionierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission ebenfalls dafür aussprechen, die Entflechtung von Wasserstoffnetzbetreibern analog zu den Regeln für die Gasinfrastruktur zu gestalten. Auch bei Wasserstoffnetzen sollte zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzebene differenziert werden. Der gut funktionierende Gasbinnenmarkt in Europa zeigt, dass die bereits bestehenden Entflechtungsvorgaben den Wettbewerb auf dem bestehenden Energiemarkt sichern und fördern, indem sie für alle Teilnehmer in den Marktbereichen Chancengleichheit schaffen.“

Das EU-Parlament hat heute auch eine Position zur Novelle der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) beschlossen. Diese enthält Maßnahmen, um das Erreichen der EU-Klimaziele im Gebäudesektor sicherzustellen, unter anderem eine schrittweise Einführung energetischer Mindeststandards für Bestandsgebäude, die solare Nutzungspflicht von Dachflächen und die erhöhten Anforderungen an intelligente Ladeinfrastrukturen in Gebäuden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae:

„Es ist positiv, dass das EU-Parlament bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen eine technologieoffene Umsetzung unterstützt. Sinnvoll ist auch die verstärkte Berücksichtigung von netz- bzw. systemdienlichen Aspekten. Nicht zielführend ist aus Sicht des BDEW hingegen, dass die Abgeordneten den Mitgliedsstaaten zukünftig ermöglichen wollen, individuelle Anforderungen an gasbasierte Technologieoptionen zu stellen. Für energetische Anforderungen an Wärmeerzeuger im EU-Binnenmarkt gilt eigentlich der Ökodesignrahmen, der einzelstaatliche Marktbarrieren verhindern soll.“

Quelle: BDEW, Pressemitteilung vom 9. Februar 2023

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