Der Einsatz von Waffen bei der Begehung politisch rechts motivierter Straftaten im Jahr 2020 ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/441) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/303). Danach wurden im Jahr 2020 „insgesamt 515 Delikte mit dem Obertatmittel ,Waffe/Gefährliches Werkzeug‘ gemeldet“. In Relation zum Gesamtstraftatenaufkommen der politisch rechts motivierten Kriminalität habe der Anteil der Delikte mit Waffenbezug im Jahr 2020 2,2 Prozent betragen.
In 45,4 Prozent der Fälle (235) handelte es sich laut Vorlage um Gewaltdelikte. Die Mehrzahl der Gewaltdelikte waren danach Körperverletzungen (89,4 Prozent). Im Jahr 2020 wurden der Antwort zufolge drei Tötungsdelikte festgestellt. In zwei Fällen habe es sich um versuchte Tötungsdelikte unter Verwendung eines Messers beziehungsweise messerähnlichen Gegenstandes gehandelt und bei dem dritten Tötungsdelikt um den Anschlag in Hanau, bei dem neun Menschen durch den Täter aus politischer Motivation getötet wurden.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, kam es bei den 515 im Jahr 2020 erfassten Delikten in 449 Fällen zum Einsatz von Waffen oder zur Bedrohung mit einer oder mehreren Waffen, die in 392 Fällen gegen Personen und in 57 Fällen gegen Sachen gerichtet waren. In den übrigen 66 Fällen habe es sich um aufgefundene Waffen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen oder anlässlich von Kontrollen gehandelt.
Unter dem Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ wurden den Angaben zufolge für 2020 (Stichtag 31. Januar 2021) insgesamt 16 Fälle mit entsprechenden Tatmitteln gemeldet. Acht Fälle davon seien der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet worden und damit in den oben aufgeführten Zahlen zu diesem Phänomenbereich enthalten.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 25 vom 24. Januar 2022