Das Finanzgericht Münster hat im Jahr 2022 ca. 140 Entscheidungen veröffentlicht. Das sind längst nicht alle vom Gericht getroffenen Urteile und Beschlüsse, sondern nur diejenigen, die nach Einschätzung des Gerichts für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Die Entscheidung darüber, ob ein Urteil oder ein Beschluss veröffentlicht wird, trifft in erster Linie der jeweilige Spruchkörper im eigenen Ermessen. Einige laufende Verfahren stehen bereits aufgrund der streitigen Rechtsfrage auf der Liste der Verfahren von besonderem Interesse (https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/verfahren_besonderes_interesse/index.php), so dass die in diesen Verfahren ergehenden Urteile veröffentlichungswürdig sein werden. In jedem Fall werden alle Entscheidungen veröffentlicht, in denen das Gericht die Revision bzw. die Beschwerde zugelassen hat.
Bevor es zu einer Veröffentlichung kommt, muss der Text zur Wahrung des Steuergeheimnisses neutralisiert werden, darf also keine Namen von Personen und Orten und auch keine sonstigen Angaben enthalten, die Rückschlüsse auf die Identität der Klägerin oder des Klägers zulassen könnten. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Beteiligten die Entscheidung erhalten haben. Bis zum Veröffentlichungszeitpunkt vergehen deshalb typischerweise zwei bis vier Wochen ab der Übersendung der Entscheidungsgründe.
Am Tag der Veröffentlichung, regelmäßig der 1. und 15. eines Monats, wird die Entscheidung in die justizeigene Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen NRWE (www.nrwe.de) eingestellt, wo sie im Volltext kostenlos abrufbar ist. Hier besteht auch die Möglichkeit, nach Gericht, Datum, Aktenzeichen oder Stichworten zu recherchieren. Auf diese Weise gelangen die Entscheidungen auch zeitnah in kommerzielle juristische Datenbanken und Fachzeitschriften. Die aktuell veröffentlichten Entscheidungen des Finanzgerichts Münster finden Sie auch auf unserer Homepage (https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/entscheidungen/index.php).
Ist eine Entscheidung (noch) nicht vom Gericht veröffentlicht worden, besteht die Möglichkeit, eine Einstellung in die Datenbank NRWE per E-Mail an nrwe@olg-koeln.nrw.de unter Angabe des Aktenzeichens zu beantragen. Nach Anonymisierung erfolgt dann eine Einstellung in die Datenbank. Wer gleichwohl die Übersendung einer anonymisierten Entscheidung wünscht, kann dies unmittelbar beim Finanzgericht Münster unter pressestelle@fg-muenster.nrw.de beantragen, wofür eine Gebühr von 12,50 € entstehen kann. Näheres hierzu finden Sie unter https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/entscheidungen/index.php.
Quelle: Finanzgericht Münster, Pressemitteilung vom 8. Februar 2023