Ab sofort können Bauträger von Infrastrukturprojekten ihre planungsrechtlichen Zulassungsanträge online einreichen. Das gilt für wichtige Verkehrsträger in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), also Bundesschienenwege, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen sowie Offshore- Windparks in Nord- und Ostsee.

Bundesminister Dr. Wissing:

Wir wollen die Planungszeiten für Infrastrukturprojekte halbieren und zwar für alle Verkehrsträger. Ein Schlüssel dazu ist die Digitalisierung. Gerade bei komplexen Bauvorhaben können wir mit digitalen Prozessen die Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen. In dem neuen Portal können Planungsanträge sowie Ergänzungen schneller und rechtssicher bei den Genehmigungsbehörden eingereicht werden. Schiene und Straße sind bis zum Anschlag ausgelastet. Wir brauchen dringend das Deutschlandtempo für den Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur.

Anträge auf Planfeststellung und Plangenehmigung für Bauvorhaben können unter https://beteiligung.bund.de eingereicht werden. Mit dem neuen Online-Verfahren entfällt das postalische Einreichen von sehr umfangreichen Papierdokumenten in mehrfacher Ausfertigung. Die zuständigen Behörden können unmittelbar auf die Dokumente zugreifen und diese digital bearbeiten. Das neue Verwaltungsportal wurde unter Gesamtprojektleitung des BMDV gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, dem Eisenbahn-Bundesamt, dem Fernstraßen-Bundesamt und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt entwickelt.

Mit dem Portal wird ein zentrales Ziel des BMDV aus der Digitalstrategie der Bundesregierung umgesetzt. Es ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), nach dem Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen zukünftig auch online anbieten. Das Portal soll in verschiedenen Ausbaustufen weiterentwickelt werden. In der nächsten Stufe wird die Öffentlichkeitsbeteiligung online ermöglicht. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Einwendungen dann online abgeben. Träger öffentlicher Belange und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können Stellungnahmen ebenfalls online einreichen. Anschließend wird ein digitales Einwendungsmanagement eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen allen am Verfahren Beteiligten ermöglichen.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Pressemitteilung vom 2. Februar 2023

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