Am kommenden Montag beschäftigt sich die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter anderem mit der Erweiterung des Kreises der Fachanwaltschaften. Auf der Agenda steht – wieder einmal – die Fachanwaltschaft für Opferrechte. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) macht sich seit Langem für die Aufnahme der Opferrechte als 25. Rechtsgebiet in die Fachanwaltsordnung (FAO) stark.
Der Fachanwalt für Opferrechte gilt seit Jahren als aussichtsreicher Kandidat für eine Aufnahme in die FAO. Opfervertretung ist eine eigene Materie, wenn auch mit Schnittmengen zu anderen Bereichen. Umso mehr braucht es die Möglichkeit einer fundierten rechtsgebietsübergreifenden Spezialisierung: „Geschädigtenvertretung ist mehr als das Führen der Nebenklage oder Erringen einer Gewaltschutzanordnung, mehr als das Durchsetzen einer Geschädigtenrente oder die Realisierung von Schadensersatzansprüchen bei Dritten, wenn der Schädiger ausfällt“, betont Dr. Holger-Christoph Rohne, Vorsitzender der Taskforce „Anwalt für Opferrechte“ im DAV. „Und es sollte unser Anspruch als Anwaltschaft sein, anwaltliches Fachwissen und -kompetenz vorzuhalten und durch eine entsprechende Fachanwaltschaft auch sichtbar auszuweisen.“
Die Fachanwaltschaft für Opferrechte würde insbesondere Teilbereiche aus dem Strafrecht, dem Familienrecht, dem Sozialrecht und dem allgemeinen Zivilrecht vereinigen. Konflikte mit bestehenden Fachanwaltschaften sind aufgrund der Nischenthematik in diesen großen Rechtsgebieten dennoch nicht zu befürchten. Im Gegenteil würde es positiv für alle Beteiligten sein, wenn sich anwaltliche Fachkompetenz hier herausbildet – nicht zuletzt für die Geschädigten selbst: „Die Betroffenen brauchen rechtliche Beratung und Vertretung aus einer Hand. Anstatt sich selbst im Dschungel der Geschädigtenrechte zu verlieren, benötigen sie umfassende Hilfe, ohne sich in den verschiedenen rechtlichen Fragen an unterschiedliche Anwältinnen wenden und ihre Geschichte immer wieder erzählen zu müssen. Nicht nur für traumatisierte Personen stellt das schnell eine Überforderung dar“, mahnt Rohne.
Die Satzungsversammlung regelt neben der Berufsordnung der Rechtsanwälte auch die Fachanwaltsordnung im Rahmen der Ermächtigung durch den Bundesgesetzgeber in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Organisatorisch ist sie bei der BRAK angesiedelt. Aktuell gibt es 24 Fachanwaltschaften. Zuletzt eingeführt wurden 2015 die Fachanwaltschaften für Vergaberecht und Migrationsrecht und 2018 für Sportrecht.
Quelle: DAV, Pressemitteilung vom 3. Dezember 2021