Als eine von 100 Organisationen im zivilgesellschaftlichen Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ hat der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) heute eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz und eine Stellungnahme mit elf zentralen Forderungen vorgestellt und beides an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung übergeben. „Um geschlechterbedingte Diskriminierung zu beenden, braucht es die AGG-Reform dringend.“, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.
Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Bisher liegt aber nicht einmal ein Eckpunktepapier seitens des federführenden Bundesministeriums der Justiz vor. Eine Reform ist aber längst überfällig. In 16 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG weitgehend bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle Betroffene von Diskriminierung. Die Erweiterung der Diskriminierungskategorien beispielsweise auf Sozialer Status, Familiäre Fürsorgepflichten, Körpergewicht und Sprache ist dringend notwendig.
Das AGG ist außerdem nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche. Es muss auf staatliches Handeln ausgeweitet werden, um vor allem bei institutioneller Diskriminierung wie beispielsweise „racial profiling“ angemessenen Rechtsschutz zu gewährleisten. Auch ist das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierung in vielen Fällen zu schwierig. Seit Jahren fordern Expert*innen die Einführung eines Verbandsklagerechts und weiterer Maßnahmen, um die Rechtsdurchsetzung zu unterstützen. Der djb plädiert unter anderem dafür, die Formulierung des § 22 zur Beweislastumkehr zu überarbeiten, damit Betroffene in Rechtsstreitigkeiten wissen, was sie tun müssen.
Um dem Ziel eines fortschrittlichen Antidiskriminierungsrechts näher zu kommen und die Reformbestrebungen der Bundesregierung kritisch zu begleiten, hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) eine umfassende Ergänzungsliste zum AGG sowie eine von den 100 Organisationen unterzeichnete Stellungnahme koordiniert. Hieraus hat sich das Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ gegründet, das die langjährige Expertise im Diskriminierungsschutz von einem breiten thematischen sowie communitybasierten Spektrum an zivilgesellschaftlichen Organisationen bündelt. „Das AGG muss endlich seine Samtpfötchen verlieren – das Antidiskriminierungsgesetz braucht Biss!“, so Prof. Dr. Heide Pfarr, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb zur Arbeit des Bündnisses.
Quelle: Deutscher Juristinnenbund, Pressemitteilung vom 25. Januar 2023