Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke von derzeit 18 auf künftig 16 Jahre abgesenkt werden. In einem Antrag (20/5358) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorzulegen. Anschließend sei eine entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes vorzunehmen, heißt es in der Vorlage weiter.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 63 vom 25. Januar 2023