„Das Gesetz von Union und SPD zur Erhöhung der Parteienfinanzierung war politisch ein völlig falsches Zeichen und handwerklich grottenschlecht gemacht. Es war unsere Aufgabe als LINKE und als demokratische Opposition, der Koalition dieses Verhalten nicht durchgehen zu lassen, und wir haben einen guten Job gemacht. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist gut für die Demokratie“, erklärt Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die u.a. von der LINKEN eingereichte Normenkontrollklage gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung. Korte weiter:
„Die damalige Große Koalition hat im Sommer 2018 ihre Parlamentsmehrheit missbraucht, um sich selber zu versorgen. Sie hat das Gesetz ganz bewusst in nur neun Werktagen durch das Parlament gepeitscht, um die politische und gesellschaftliche Debatte darüber kleinzuhalten. So etwas darf nicht noch einmal geschehen. Grüne und FDP, die mit uns zusammen heute gewonnen haben, müssen auch in der Ampel dafür sorgen, dass dieser Missbrauch von Mehrheiten nicht noch einmal geschieht. Hau-Ruck-Verfahren sind undemokratisch. Politische Entscheidungen des Bundestags müssen transparent und unter maximaler Beteiligung von Opposition und Öffentlichkeit diskutiert werden.“
Quelle: Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 24. Januar 2023