Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gegen sieben weitere Firmen, die die angebliche Klimaneutralität von Produkten versprechen, juristisch vor. Bei den Unternehmen handelt es sich um den Lebensmittel-Lieferdienst HelloFresh Deutschland, die Fluggesellschaft Eurowings, den Büromaterialvertreiber A.W. Faber-Castell Retail, den Lebensmitteldiscounter Netto Marken-Discount, das Lebensmittelunternehmen Danone Deutschland, den Flüssiggas-Anbieter Tyczka Energy und die GmbH & Co. KGaA des Fußball-Erstbundesligisten 1. FC Köln.
Der Grund für die nun eingeleiteten Verfahren: Alle sieben Firmen bewerben ihre Produkte oder gleich das ganze Unternehmen als „klimaneutral“ beziehungsweise „CO2-neutral“, ohne für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und nachvollziehbar darzustellen, wie dies erreicht wird. Die DUH kritisiert bereits im Grundsatz alle Klimagas-Neutral-Aussagen als Greenwashing. In den nun eingeleiteten sieben weiteren Verfahren machen sich die Unternehmen nicht einmal die Mühe, konkrete Informationen zur tatsächlichen Reduktion der CO2-Emissionen bereitzustellen, wie etwa beim Betreiber des 1. FC Köln und Faber-Castell. Weitere, wie Hello Fresh oder Danone, informieren in einer Weise, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dies nicht verstehen. Zudem werden CO2-Emissionen durch Emissionsgutschriften für zweifelhafte Wald- und Aufforstungsprojekte im globalen Süden grüngewaschen – so der Fall bei Eurowings und Faber-Castell Retail. Weiterführende Informationen zu Kompensationsprojekten sind auf den Firmenwebseiten von etwa Netto und Tyczka nicht zu finden. So kann nicht nachvollzogen werden, wie wahrscheinlich es ist, dass die Maßnahmen ohne die Finanzierung durch Emissionsgutschriften nicht hätten durchgeführt werden können. Ebenso unklar bleibt, wie die Kompensation auch nach Ablauf der Projekte sichergestellt wird.
Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Wir fordern die Unternehmen auf, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte ehrlich zu verringern und nicht durch Centbeträge für oft extrem fragwürdige oder gar betrügerische sogenannte Kompensationsprojekte grün zu waschen. Wir brauchen ehrliche Maßnahmen zur Verringerung des Rohstoffverbrauchs und der Klimagasemissionen wie auch sonstiger Umweltauswirkungen. Insbesondere Großunternehmen versuchen zunehmend, sich durch Alibi-Kompensationsmaßnahmen billig von ihrer gesellschaftlichen Verantwortung freizukaufen. Wir fordern einen Wettbewerb um die niedrigsten Umweltauswirkungen der Produkte und Dienstleistungen und nachvollziehbare, transparente und verbindliche Informationen über die Klima- und Umweltauswirkungen, die jedes Produkt direkt verursacht.“
Die Unternehmen wurden aufgefordert, gegenüber der DUH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit zu verpflichten, die wettbewerbswidrige Werbung künftig zu unterlassen. Sollten sie der Aufforderung nicht nachkommen, wird der Umwelt- und Verbraucherschutzverband gerichtliche Hilfe hinzuziehen.
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung: „Die Zahl an angeblich ‚klimaneutralen‘ Produkten wächst enorm. Dabei führen Begriffe wie ‚klimaneutral‘ oder ‚CO2-neutral‘ Verbraucherinnen und Verbraucher hochgradig in die Irre, weil sie suggerieren, dass der Konsum des Produkts keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima hat. Diese Greenwashing-Strategie wird in der Werbung immer häufiger genutzt, um Produkten ein positives Image zu geben. Die Verwendung solcher Werbebegriffe sollte deshalb grundsätzlich verboten werden.“
Hintergrund:
Verbraucherinnen und Verbrauchern ist es zunehmend wichtig, welche Auswirkungen ihr Konsum auf die Umwelt und das Klima hat. Unternehmen haben diesen Trend erkannt und bezeichnen ihre Produkte daher verstärkt als „klimaneutral“. Begründet wird die angebliche Klimaneutralität meist damit, dass Maßnahmen ergriffen werden, die der Atmosphäre die Menge an klimaschädlichen Emissionen entziehen, die das Produkt oder gar das Unternehmen verursachen. Bereits im Mai 2022 leitete die DUH acht Verfahren gegen Unternehmen ein. Drei der Unternehmen haben sich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Fünf der Verfahren sind derzeit noch an den Landgerichten Düsseldorf, Hamburg und Karlsruhe anhängig, da sich die Unternehmen gegenüber der DUH nicht verpflichten wollten, Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu informieren.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung vom 18. Januar 2023