Beschäftigte in Deutschland sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) künftig während ihrer Berufslaufbahn für bis zu ein Jahr in bezahlte Bildungszeit gehen können. Währen dieser Zeit soll der Unterhalt überwiegend aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe des Arbeitslosengeldes übernommen werden. Das finanzielle Volumen hierfür soll bis zum Jahr 2026 jährlich auf rund 771 Millionen Euro aufwachsen. 190 Millionen Euro sollen aus dem Bundeshaushalt dazukommen. Das Weiterbildungsgesetz hierzu soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett beschlossen werden.
Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer:
„Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Mit seinem Vorschlag, als Mittel gegen den zunehmenden Fachkräftemangel bis zu ein Jahr lange Weiterbildungen von Arbeitnehmern künftig über die Arbeitsämter zu bezuschussen, leistet Bundesarbeitsminister Heil dem Mittelstand einen Bärendienst. Die meisten kleineren mittelständischen Unternehmen haben gar nicht die Möglichkeit, einen Mitarbeiter mal so eben für ein Weiterbildungsjahr freizustellen. Denn es gibt bei deren Personalschlüsseln in den Firmen einfach niemanden, der dessen Arbeit dann übernehmen kann. Und kaum jemand am Arbeitsmarkt wird bereit sein, nur für ein Jahr befristet irgendwo als Ersatz einzusteigen. Daher kann der kleinere Mittelstand dieses Instrument kaum nutzen. Ganz anders sieht dies in den Konzernen aus: Je mehr Mitarbeiter ein Unternehmen hat, die ähnliche Aufgaben haben, desto leichter lässt sich irgendwie eine Vertretung organisieren. Daher würden mit dem Konzept von Minister Heil die kleinen Mittelständler mit ihren Steuern und anteiligen Beitragszahlungen an die BA den Konzernen diese Weiterbildung finanzieren müssen. Die Mittelständler aber tragen ohnehin schon heute den Löwenanteil an der dualen Ausbildung. Woran auch die Großbetriebe partizipieren. Es braucht keine Subvention für Weiterbildung, das ist ureigene Unternehmeraufgabe. Die Kosten für betriebliche Weiterbildungskurse werden so nur auf die Allgemeinheit abgewälzt.“
Quelle: Die Familienunternehmer, Pressemitteilung vom 17. Januar 2023