Zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags durch den Bundesfinanzhof erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer:
„Mit der heutigen Verhandlung hat hoffentlich der Anfang vom Ende des Solidaritätszuschlags begonnen, auch wenn am Ende das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden wird. Spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 ist die verfassungsrechtliche Grundlage für die Erhebung des Solidaritätszuschlags entfallen. Eine nachträgliche Umwidmung in eine andere Steuer bzw. Zweckänderung dieser ist nicht zu begründen. Die Koalition hat sich im Jahr 2021 dazu entschlossen, die gerichtliche Klärung zu akzeptieren. Dies hat weiterhin Bestand. Dies würde aber zugleich auch bedeuten, dass die durch eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags reduzierten Einnahmen des Bundes im Sinne des Koalitionsvertrags nicht durch andere Steuer- oder Abgabeerhöhungen kompensiert werden. Wir als FDP-Fraktion sind der politischen Überzeugung, dass der Solidaritätszuschlag grundsätzlich abgeschafft gehört. Die vollständige Soli-Abschaffung trägt darüber hinaus auch zur Senkung der Belastungen von Bürgern und Unternehmen in der Krise bei.“
Quelle: FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 17. Januar 2023