Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat heute Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Peter Michael Huber die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Er scheidet nach Ablauf seiner 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst. Wegen seiner Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verlieh der Bundespräsident ihm bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Prof. Dr. Huber wurde 1959 in München geboren. Er studierte von 1979 bis 1984 Rechtswissenschaften in München und Genf. Nach Abschluss seines Zweiten juristischen Staatsexamens und der Promotion im Jahre 1987 an der Ludwig-Maximilians-Universität München habilitierte er sich dort 1991 mit dem Thema „Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht – Schutzanspruch und Rechtsschutz bei Lenkungs- und Verteilungsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung“. Im Sommersemester 1991 vertrat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, bevor er im Oktober 1991 zum Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg ernannt wurde. Im Jahr darauf erhielt er einen Ruf an die Friedrich-Schiller-Universität Jena auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht. Von 1994 bis 1996 war er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Einen Ruf an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg lehnte er 1995 ab. In den Jahren 1995 bis 1998 war er Mitglied der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“, von 1996 bis 2002 Richter im Nebenamt am Thüringer Oberverwaltungsgericht. 1999 verlieh ihm das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Forschungspreis für Grundlagenforschung. Im Jahr 2001 folgte er einem Ruf an die Universität Bayreuth auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Recht der Europäischen Integration. Im gleichen Jahr war er Gastprofessor an der Universität Turku in Finnland. Bereits 2002 nahm er einen Ruf an die Ludwig-Maximilians-Universität München auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an. Von 2002 bis 2009 war er Mitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), ab 2009 deren Vorsitzender. Von 2003 bis 2004 war Prof. Dr. Huber Sachverständiger in der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Im Jahr 2006 wirkte er als Gastprofessor an der Universidade Católica Portuguesa in Lissabon. Daneben hatte er von 2008 bis 2009 eine Forschungsprofessur für Governance im Mehr-Ebenen-System inne sowie eine Gastprofessur an der Università degli Studi di Cagliari. In den Jahren 2007 bis 2009 wirkte er zudem als Mitglied des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen. Von 2009 bis 2010 war er Thüringer Innenminister.
Prof. Dr. Huber wurde am 11. November 2010 durch den Bundestag zum Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt und vom Bundespräsidenten am 16. November 2010 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Sein Dezernat umfasste unter anderem Bund-Länder-Streitigkeiten, Organstreitigkeiten, Verfahren, bei denen die Auslegung und Anwendung der Artikel 23, 24 und 59 des Grundgesetzes oder von Völkerrecht überwog, Völkerrechtsqualifizierungsverfahren nach Artikel 100 Absatz 2 Grundgesetz, das Strafvollstreckungsrecht, Klageerzwingungsverfahren, Auslieferungsrecht, Kommunalrecht, Zentralregistersachen sowie das allgemeine Zivilrecht. Professor Dr. Huber hat zahlreiche bedeutende Senatsverfahren als Berichterstatter vorbereitet, darunter die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (BVerfGE 132, 195; 135, 317), zur rechtlichen Stellung sogenannter Optionskommunen (BVerfGE 137, 108), die Entscheidung Identitätskontrolle I, die eine Auslieferung auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls betraf (BVerfGE 140, 317), ferner Entscheidungen zum sogenannten „Treaty Override“ (BVerfGE 141, 1), zum „OMT“- (BVerfGE 134, 366; 142, 123) und zum PSPP-Programm der Europäischen Zentralbank (BVerfGE 146, 216; 154, 17) einschließlich der entsprechenden Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens CETA (BVerfGE 143, 65; 144, 1; 157, 1; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2022 – 2 BvR 1368/16), zum Zensusgesetz 2011 (BVerfGE 150, 1), zur Europäischen Bankenunion (BVerfGE 151, 202), zum Einheitlichen Patentgericht (BVerfGE 153, 74 und Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juli 2022 – 2 BvR 2216/20 u. a.), zum Berliner Mietendeckel (BVerfGE 157, 223) und zum Aufbaufonds Next Generation EU (BVerfGE 157, 332; BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2022 – 2 BvR 547/21).
Zudem war er Berichterstatter in zahlreichen Kammerverfahren, die von der Teilnahme von Unionbürgerinnen und -bürgern anderer Mitgliedstaaten an kommunalen Bürgerbegehren bzw.
-entscheiden über die Stationierung von US-Atomwaffen im Bundesgebiet und der Amtshaftung für die Beteiligung der Bundeswehr an einem Luftangriff im afghanischen Kunduz bis zur Vorlagepflicht der Fachgerichte an den EuGH reichten.
Auf Herrn Prof. Dr. Peter M. Huber folgt Herr Thomas Offenloch im Zweiten Senat nach. Thomas Offenloch, geboren im Jahre 1972 in Konstanz, ist derzeit Mitglied des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und stellvertretender Vorsitzender des Senats für Notarsachen. Herr Offenloch wurde am 15. Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Er hat heute vom Bundespräsidenten seine Ernennungsurkunde erhalten.
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung vom 11. Januar 2023