Die Unterschiede bei den Anfangsgrundgehältern junger Richter und Staatsanwälte nähern sich weiterhin kaum an. Das zeigt der zum Jahreswechsel 2021/2022 neu erhobene Ländervergleich der Besoldung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.
Nach aktuellen Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) erhält ein Berufseinsteiger in Bayern monatlich mit rund 4900 Euro brutto inzwischen 643 Euro mehr Gehalt im Monat als ein Berufsanfänger im Saarland, die Differenz beträgt damit noch rund 13 Prozent. Im vergangenen Jahr waren es etwa 14 Prozent. Das Saarland zahlt mit rund 4257 Euro weiterhin am wenigsten bei der Besoldung, hat die Lücke aber geringfügig verkleinert, weil alle anderen Bundesländer die Gehälter um durchschnittlich 88 Euro angehoben haben, während das Saarland zuletzt rund 108 Euro drauflegte.
Neben dem Saarland bilden Thüringen und Sachsen-Anhalt, dicht gefolgt von Rheinland-Pfalz und Hessen, die Schlusslichter bei der Besoldung junger Justizjuristinnen und Justizjuristen. Am besten verdienen sie – wie auch in den letzten drei Jahren – in Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg. Berlin folgt wie 2020 auf dem vierten Platz. Bei Kolleginnen und Kollegen mit langjähriger Berufserfahrung schließt sich die Gehaltsschere ebenfalls minimal um circa ein Prozent im Vergleich zum Vorjahr. So beträgt beispielsweise die R1-Besoldung im zehnten Jahr mit Berufserfahrung für Verheiratete mit zwei Kindern in Sachsen-Anhalt 6446,50 Euro im Monat, während der Betrag im Saarland mit 5480,55 Euro knapp 1000 Euro darunter liegt. Im vergangenen Jahr betrug die Differenz noch mehr als 1000 Euro.
Der Ländervergleich, der in seinen Einzelheiten auf www.richterbesoldung.de nachzulesen ist, verdeutlicht einmal mehr die Notwendigkeit, die Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern aufzuheben. Der Deutsche Richterbund (DRB) setzt sich deshalb für Strukturanpassungen ein, damit sich die Zersplitterung des Besoldungsgefüges nicht weiter vertieft. Eine länderübergreifende DRB-Expertenkommission hat zehn Leitsätze erarbeitet, die der Orientierung für die Anforderungen an eine rechtssichere, moderne und attraktivere Besoldung dienen sollen und die an die Politik adressiert sind. Ihre Forderung: Die Besoldung solle „unabhängig von Familienstand und Kinderzahl sowie unabhängig von Wohn- oder Dienstort angemessen, attraktiv und wettbewerbsfähig“ ausgestaltet werden. Dazu gehöre auch, die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst regelmäßig „zeit- und volumengenau auf Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu übertragen“.
Quelle: Deutscher Richterbund, Pressemitteilung vom 5. Januar 2022