Im Jahr 2022 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 8,36 Mrd. € erteilt (anteilig: 3,96 Mrd. € Kriegswaffen und 4,4 Mrd. €sonstige Rüstungsgüter). Im Jahr 2021 betrug der Gesamtwert 9,35 Mrd. €.

Der weit überwiegende Teil dieses Gesamtwertes (7,54 Mrd. € von 8,36 Mrd. €) ist dabei auf Genehmigungen für enge Partnerländer sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs zurückzuführen. Über ein Viertel aller Genehmigungen (ca. 2,24 Mrd. €) entfiel auf die Ukraine. Damit ist die Ukraine in der Länderzuordnung das Land mit dem höchsten Genehmigungswert im Jahr 2022 (siehe unten). Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.

Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder1 entfielen rund 5,1 Mrd. € (anteilig 2,64 Mrd. € Kriegswaffen und 2,48 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Die Genehmigungen für EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder und die Republik Korea sowie die Ukraine machen damit zusammen 90 % des Gesamtwerts aller erteilten Einzelgenehmigungen aus. Jenseits der Ukraine und der Republik Korea entfielen lediglich 825 Mio. € (9,9 %) auf weitere Drittländer2.

Staatssekretär Giegold: „Die Bilanz der Bundesregierung im ersten Jahr ihrer Amtszeit zeigt die Ergebnisse wertegeleiteter Rüstungsexportpolitik im Angesicht der Zeitenwende. Über 90 % der Rüstungsexporte gehen an enge Partnerländer, sowie an die Ukraine zur Selbstverteidigung. Die übrigen Drittländer werden im Einklang mit den politischen Grundsätzen restriktiv behandelt. Es entspricht auch unseren Sicherheitsinteressen, dass Rüstungsgüter nicht in die Hände von Ländern kommen, die Menschenrechte systematisch verletzten. Die Bundesregierung setzt sich auf dieser Grundlage auch für eine stärkere Zusammenarbeit in Europa ein und bringt zugleich die Arbeiten für das erste Rüstungsexportkontrollgesetz weiter voran.“ 

Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Mit dem Gesetz soll erstmalig in der deutschen Geschichte die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden. In einem breit angelegten Konsultationsprozess haben hierzu im Jahr 2022 zur Vorbereitung des Gesetzgebungsvorhabens mehrere Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft stattgefunden. Aktuell laufen die Arbeiten an Eckpunkten für ein solches Gesetz, deren Entwurf zeitnah innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Im Einzelnen:

Für die folgenden zehn Länder waren im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 die höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen:

LandWert in Euro
Ukraine2.245.303.401
Niederlande1.826.290.433
Vereinigte Staaten864.457.288
Vereinigtes Königreich453.135.427
Ungarn249.209.023
Australien196.077.532
Tschechien176.368.525
Singapur175.093.070
Slowakei171.854.284
Republik Korea166.518.205

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im Jahr 2022 auf 87,1 Mio. € (2021: 43,9 Mio. €). Davon entfielen 86 Mio. € und damit rund 99 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Lieferungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis der EU- und Bündnispartner genehmigt.

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1 Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland

2 Drittländer einschl. Ukraine und Republik Korea: rund 3,24 Mrd. €, anteilig: 1,32 Mrd. € Kriegswaffen und 1,92 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter. In diesem Wert bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer (Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste)) in Höhe von rund 2,5 Mrd. € (anteilig: 1,29 Mrd. € Kriegswaffen und 1,2 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter, die zum größten Teil auf die Ukraine entfielen, die ebenfalls unter dieser Kategorie erfasst wird).

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 4. Januar 2023

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