„Im Landeskabinett haben wir heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes beschlossen. Dieser enthält Verbesserungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Einer der Hauptpunkte soll die bessere Vereinbarung von Berufsleben und Familie sein. Wie schon Beamtinnen und Beamte sollen künftig auch die Richterinnen und Richter des Landes die Möglichkeit bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen Urlaub ohne Dienstbezüge bis zu einer Dauer von insgesamt zehn Jahren nehmen zu können. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres und einer Beschäftigung von mindestens 15 Jahren soll diese Möglichkeit sogar bis zum Ruhestand gewährt werden können, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Für Richterinnen und Richter soll es auch die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung mit Freistellungsphase geben, die im Beamtenrecht bereits besteht. Damit wird der richterliche Dienst im Land für die qualifizierten Nachwuchskräfte noch attraktiver“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Sitzung des Landeskabinetts.

„Der Anlass für die Einbringung des Gesetzentwurfs ist die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu grundlegenden Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen. Mit der Neufassung entsprechen wir den Vorgaben. Das vorliegende Gesetzesvorhaben bietet zugleich Gelegenheit, weitere Punkte zu verbessern und zu schärfen. So wurde das Gesetz zum Beispiel im Hinblick auf die sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen umfassend überarbeitet. Die Gleichstellung ist eines unserer Kernziele“, stellt die Ministerin klar. Daher wird auch die Bezeichnung des Gesetzes geändert. Es soll zukünftig „Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (RiG M-V) heißen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag von M-V zugeleitet.

Quelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 3. Januar 2023

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