Bezüglich eines 48-jährigen Mannes, der am 31. Oktober 2022 auf der Bundesallee einen 64 Jahre alten Lkw-Fahrer mit einem Messer angegriffen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun vor dem Landgericht wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung im Zustand nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren eingereicht.


Der beschuldigte Obdachlose soll am Tattag um 8.21 Uhr den Fahrer eines Betonmischers mit einem Klappmesser auf Höhe des Herzens in die linke Brust gestochen haben, wodurch dieser – wenngleich nicht tödlich – verletzt wurde. Der Fahrer war zuvor in einen schweren Verkehrsunfall mit einer Fahrradfahrerin verwickelt.


Bereits nach seiner Festnahme am Tattag wurde der Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft genommen, sondern vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Strafrechtlich ist er zuvor nicht in Erscheinung getreten. Da auch nach einem vorläufigen Gutachten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte wegen einer schweren psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig war, strebt die Staatsanwaltschaft Berlin nun ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der weiteren Unterbringung des Be-schuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.


In zwei weiteren, mit dem Tod einer Fahrradfahrerin in Zusammenhang stehenden Ermittlungsverfahren dauern die Ermittlungen noch an.

Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 3. Januar 2022

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