Mit gestern den Beteiligten bekanntgegebenem Beschluss hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe einen Antrag auf Erlass einer sogenannten Zwischenentscheidung abgelehnt. Ziel des Antrags war es, zu verhindern, dass noch während des anhängigen gerichtlichen Eilverfahrens die an der „Badener Wand“ angebrachten Kletterhaken entfernt werden.
Hintergrund der gerichtlichen Entscheidung bildet eine für sofort vollziehbar erklärte Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden vom 12. Dezember 2022, mit der das bereits durch eine frühere Allgemeinverfügung vom 19. April 2017 angeordnete allgemeine Betretungsverbot im Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“ ganzjährig auf den gesamten Bereich der „Badener Wand“ ausgedehnt wurde. In Umsetzung der Allgemeinverfügung vom 12. Dezember 2022 beabsichtigt das Regierungspräsidium Karlsruhe, die an der „Badener Wand“ angebrachten Kletterhaken zu entfernen.
Ihre Entscheidung begründet die 6. Kammer damit, dass die hohen Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenentscheidung nicht vorlägen. Eine solche komme nur in Betracht, wenn andernfalls vor einer abschließenden Entscheidung über den gerichtlichen Eilantrag irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohten. Dies sei im vorliegenden Fall aber nicht zu befürchten. Die in die „Badener Wand“ angebrachten Kletterhaken könnten in einem Abstand von weniger als 30 cm zu ihren ursprünglichen Standorten wieder angebracht werden, so dass kein endgültiger Verlust der derzeitigen Kletteroute drohe.
Eine abschließende Entscheidung über den gerichtlichen Eilantrag ist Anfang des Jahres 2023 zu erwarten.
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Pressemitteilung vom 31. Dezember 2022