„Das Gesetz sieht vor, dass die gesamte Justiz in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 mit der elektronischen Akte arbeitet. An dieser Vorgabe sind auch die Abläufe bei uns in Hessen ausgerichtet. Wir haben das Tempo der Umstellung auf die E-Akte zuletzt deutlich erhöht. Im 2. Halbjahr 2022 ist die E-Akte beispielsweise bei dem Landessozialgericht in Darmstadt, dem Verwaltungsgericht in Kassel sowie dem Landgericht in Kassel eingeführt worden. Seit November arbeitet mit dem Amtsgericht Bad Homburg auch erstmals ein hessisches Amtsgericht mit der elektronischen Akte in Zivilverfahren. Die personellen Verstärkungen der IT-Stelle und die Verbesserung des Schulungskonzeptes machen sich bezahlt; sie sind die Grundlage für die rasche Ausweitung der E-Akte“, führte Justizminister Roman Poseck heute in Wiesbaden aus.
Bereits seit längerem wird die E-Akte in Hessen bei dem Landgericht in Limburg und dem Sozialgericht in Kassel pilotiert.
„Die Umstellung von der Papierakte auf die elektronische Akte bringt viele Vorteile. Arbeitsabläufe können effektiver gestaltet werden. Das personalaufwändige und kostspielige Ausdrucken entfällt. Die Akte ist für mehrere Personen gleichzeitig verfügbar. Die Arbeitsbedingungen in der Justiz können flexibler gestaltet werden, insbesondere für die Serviceeinheiten. Das steigert die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber. Nachwuchskräfte erwarten zu Recht, dass die Arbeitsabläufe in der Justiz auf der Höhe der Zeit sind. Im Übrigen kann die Justiz bei der umfassenden Digitalisierung in Staat und Gesellschaft nicht abseitsstehen. Bürgernähe wird in Zukunft nur durch umfassende digitale Angebote sichergestellt werden können“, ergänzte Hessens Justizminister Roman Poseck.
2023 ist die Ausweitung der elektronischen Akte auf alle Landgerichte in Hessen beabsichtigt. Schon im ersten Halbjahr sollen nach den Landgerichten in Limburg und Kassel die verbleibenden sieben hessischen Landgerichte mit der elektronischen Akte in Zivilsachen ausgestattet werden. Anschließend werden die 40 Amtsgerichte in Hessen nach und nach umgestellt werden. Des Weiteren ist die Umstellung aller noch ausstehenden Sozialgerichte und Verwaltungsgerichte auf die E-Akte im kommenden Jahr vorgesehen.
Neben der Einführung der elektronischen Akte stehen weitere Digitalisierungsprojekte auf dem Programm für das kommende Jahr. So sollen unter anderem das Projekt der Online-Terminvereinbarung, das bei den Amtsgerichten in Darmstadt und Friedberg erfolgreich erprobt worden ist, und der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen ausgeweitet werden.
„Wir stehen vor gewaltigen Umbrüchen in der hessischen Justiz. Eine große Zahl der Gerichte in Hessen wird im kommenden Jahr mit der elektronischen Akte ausgestattet werden. Wir drücken nun noch mehr aufs Tempo. Keine Frage: Der Transformationsprozess wird in Teilen auch steinig werden. Aber er ist lohnend und notwendig. Wir werden alles daran setzen, die Bediensteten auf diesem Weg mitzunehmen. Ein gutes Schulungsprogramm und die enge Einbindung der Beteiligten, insbesondere auch der Gremien, sind für uns dabei besonders wichtig. Ich bin zuversichtlich, dass die Umstellungen gelingen werden und die hessische Justiz schon in einem Jahr ein grundlegend anderes Gesicht haben wird“, sagte der Justizminister mit Blick auf das neue Jahr abschließend.
Quelle: Hessisches Justizministerium, Pressemitteilung vom 29. Dezember 2022