Mit Verfügung vom 1. März 2022 hat der Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen festge- stellt, dass der Al Mustafa Gemeinschaft e. V. sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, dass er deshalb verboten sei und aufgelöst werde. Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat die Klage gegen das Vereinsverbot mit Urteil vom 15. November 2022 abge- wiesen. Das vollständige Urteil wurde den Beteiligten am 23. Dezember 2022 zugestellt. Das Urteil ist in anonymisierter Form auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts abrufbar.
OVG Bremen, Urteil vom 15.11.2022 – 1 D 87/22
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen, Pressemitteilung vom 28. Dezember 2022