Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 23. Dezember 2022 Eilanträge eines Nachbarn auf Baustopp und Nutzungsuntersagung der Flussbühne in Roding abgelehnt.
Mit Bescheid vom 13. September 2022 erteilte das Landratsamt Cham der Stadt Roding eine Baugenehmigung sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Neubau einer Bühne am Ufer des Regen. Auf der Flussbühne sollen Veranstaltungen, wie z.B. Gottesdienste, Theateraufführungen und Konzerte stattfinden.


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hat die baurechtlichen Eilanträge gegen die Flussbühne abgelehnt. Zwar habe die zuständige Behörde weder eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt noch weitere Maßnahmen zum Schutz vor unzumutbarem Lärm getroffen. Eine
Rechtsverletzung des Antragstellers durch Veranstaltungslärm könne daher nicht ausgeschlossen werden. Allerdings sei das Interesse an der Beendigung der Baumaßnahmen gewichtiger als das Interesse des Nachbarn, zumal die Baumaßnahmen nahezu abgeschlossen seien und die zuständige Behörde zeitnah ergänzende Maßnahmen treffen könne.


Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg ist Beschwerde zum Bayerische Verwaltungsgerichtshof zulässig.

Quelle: Verwaltungsgericht Regensburg, Pressemitteilung vom 28. Dezember 2022

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