Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beschlossen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
„Mit dem Gesetzentwurf wird endlich unser bereits im Mai eingebrachter Gesetzentwurf zur Reform des Maßregelvollzugs aufgegriffen. Diese Reform ist überfällig. Denn der Maßregelvollzug stößt bundesweit immer mehr an seine Grenzen. Statt der geplanten Verkürzung der Ersatzfreiheitsstrafe sollte vorrangiges Ziel die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen sein. Dabei muss die abschreckende Wirkung von Strafurteilen und ihre Durchsetzung aber gewährleistet bleiben. Die Tilgung der Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit ist bereits in allen Bundesländern möglich. Mit dem Programm ‚Schwitzen statt Sitzen‘ werden beispielsweise in Bayern seit Jahren erfolgreich Ersatzfreiheitsstrafen durch Ableisten gemeinnütziger Arbeit vermieden. Die Möglichkeiten, die Geldstrafe abzuarbeiten, sollten noch stärker ausgebaut und genutzt werden.
Es ist zweifelhaft, ob die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe tatsächlich zu einer starken Entlastung der Länder führen wird. Selbst das Bundesjustizministerium ist insoweit zurückgerudert: Ging der ursprüngliche Referentenentwurf noch von einer geschätzten Kostenersparnis der Länder für den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von 60 bis 70 Millionen Euro aus, geht der Regierungsentwurf nur noch von gut 30 bis 50 Millionen Euro pro Jahr aus. Dagegen hat der Deutsche Richterbund ein Einsparvolumen in Höhe von lediglich 10 Millionen Euro errechnet.“
Quelle: CDU/CSU-Fraktion, Statement vom 21. Dezember 2022