Das Bundeskartellamt hat das im Juni 2021 eröffnete Ermittlungsverfahren gegen die Alphabet, Inc („Google“) zum Programm Google News Showcase offiziell abgeschlossen, ohne eine Verfügung zu erlassen. Google News Showcase ist ein Programm für journalistische Inhalte, über das Verlage eine engere Beziehung zu ihrem Publikum aufbauen können.
Soweit nach der Untersuchung wettbewerbliche Bedenken verblieben, konnten sie durch Klarstellungen und einzelne Maßnahmenvorschläge seitens Google ausgeräumt werden. Das Bundeskartellamt hat das Verfahren auf Grundlage der Anfang 2021 in Kraft getretenen neuen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a Abs. 2 GWB) geführt. Mit den Vorschriften sollen bestimmte Verhaltensweisen von Digitalunternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb erfasst werden.
Hengeler Mueller hat Google in dem Verfahren vertreten. Tätig waren die Partner Prof. Dr. Christoph Stadler (Kartellrecht, Düsseldorf), Dr. Albrecht Conrad (Urheber- und Medienrecht, London), Christoph Wilken (Kartellrecht, Brüssel) und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Medienrecht, Berlin), die Counsel Dr. Anja Balitzki (Kartellrecht, Düsseldorf) und Dr. Tobias Schubert (Medienrecht, Berlin) sowie die Associates Sophia Ampatziadis (Urheber- und Medienrecht, Berlin), Dr. Frederic Geber (Düsseldorf), Dr. Lisa Lueg (Berlin) (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht), Nicolas Schwarz (Düsseldorf) und Kamilla Zembala-Börner (Brüssel) (beide Kartellrecht).
Quelle: HengelerMueller, Pressemitteilung vom 21. Dezember 2022