Linklaters hat erfolgreich die Erste Abwicklungsanstalt AöR (EAA) gegen den Versuch der Portigon AG verteidigt, ihre Cum-/Ex-Steuerverbindlichkeiten von über EUR 1 Milliarde auf die EAA abzuwälzen.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21. Dezember 2022 (Az. 4 U 282/21) der Berufung der Linklaters-Mandantin EAA stattgegeben. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Damit wird das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29. September 2021 (Az. 2-27 O 328/20) aufgehoben und die Klage der Portigon AG auf Freistellung von ihren Cum-/Ex-Steuerverbindlichkeiten abgewiesen. Das OLG folgte der Verteidigungslinie der Erste Abwicklungsanstalt in allen wesentlichen Punkten. Insbesondere sah es der 4. Zivilsenat als erwiesen an, dass sich die Parteien nie auf eine Übertragung der von der Portigon arglistig verschwiegenen Steuerlasten aus Cum-/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB geeinigt haben.
Linklaters beriet mit einem praxis- und standortübergreifenden Team unter der Federführung von Dr. Rupert Bellinghausen (Partner, Dispute Resolution, Frankfurt) und Dr. Thomas Nießen (Partner, Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf). Weitere Teammitglieder waren Prof. Dr. Sebastian Benz (Partner, Steuerrecht, Düsseldorf), Dr. Sören Stöwe (Counsel, Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf), Dr. Marcel Gade (Managing Associate, Dispute Resolution, Frankfurt) und Lars Harzmeier (Managing Associate, Dispute Resolution, Frankfurt).
Quelle: Linklaters, Pressemitteilung vom 21. Dezember 2022