Vom 12. bis 14. Dezember 2022 besuchte eine fünfköpfige Delegation des polnischen Hauptverwaltungsgerichts das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dies war das vierte deutsch-polnische Arbeitstreffen zwischen den höchsten Verwaltungsgerichten beider Länder und die erste persönliche Zusammenkunft seit Beginn der COVID-19-Pandemie.
Themen der Fachgespräche waren die aktuellen Herausforderungen im Asyl- und Flüchtlingsrecht, Corona-Schutzmaßnahmen vor den Verwaltungsgerichten sowie rechtliche Fragestellungen zur Selbstverwirklichung im öffentlichen Amt.
Die polnische Delegation wurde vom Präsidenten des Hauptverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Jacek Chlebny, angeführt und umfasste außerdem dessen Vizepräsidenten, die Präsidentin der Wirtschaftskammer, den stellvertretenden Direktor des Büros für Rechtsprechung sowie den Beauftragten des Hauptverwaltungsgerichts für die Partnerschaft mit dem Bundesverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht wurde vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Korbmacher und weitere Richterinnen und Richter des Hauses.
Im Zentrum der deutsch-polnischen Zusammenarbeit steht der regelmäßige, kollegiale Austausch über die Rechtsprechung der beteiligten Gerichte. Hierzu finden in der Regel alle zwei Jahre mehrtägige Fachgespräche sowie wechselseitige Arbeitsaufenthalte von Richterinnen und Richtern an den Partnergerichten statt.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 14. Dezember 2022