Die Amtszeit von Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Taschke als Präsident des Hessischen Anwaltsgerichtshofs endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Er wurde heute durch Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main und Kassel unter Einbeziehung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren erneut berufen.

Der Hessische Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck sagte bei der Urkundenübergabe: „Seit über 25 Jahren prägen Sie, Herr Prof. Dr. Taschke, durch Ihre Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter die Rechtsprechung des Anwaltsgerichtshofes. Insbesondere haben Sie sich für die Belange der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Hessen eingesetzt. Zunächst sind Sie von 1996 bis 2005 Beisitzer am Hessischen Anwaltsgerichtshof, danach Vorsitzender des ersten Senates gewesen. Seit 2013 sind Sie als Präsident des Hessischen Anwaltsgerichtshofes tätig und sollen dieses Amt auch künftig weiterführen. Dafür wünsche ich Ihnen weiterhin alles Gute, Erfolg und das nötige Fingerspitzengefühl.“

„Der Hessische Anwaltsgerichtshof prägt mit seinen Entscheidungen die gesamte Anwaltschaft. Er schützt und gewährleistet die hohe Integrität der hessischen Anwaltschaft“, so der Minister weiter.

„Anwaltsgerichte und Anwaltsgerichtshöfe sind Gerichte, die ausschließlich für die berufsrechtlichen Angelegenheiten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zuständig sind. Die Anwaltsgerichte sind in erster Instanz für die Ahndung der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten zuständig und können anwaltsgerichtliche Maßnahmen gegen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin verhängen. Anwaltsgerichtshöfe können erstinstanzlich zur Überprüfung von Entscheidungen der Rechtsanwaltskammern, etwa bei dem Widerruf oder der Versagung der Zulassung als Rechtsanwalt oder bei der Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen oder deren Widerruf durch die Anwaltskammern, angerufen werden. Sie garantieren den Rechtsweg. In der Berufungsinstanz überprüfen die Anwaltsgerichtshöfe die Urteile der Anwaltsgerichte. Die Anwaltsgerichtsbarkeit gliedert sich in Anwaltsgerichte und den Anwaltsgerichtshof. Über den Anwaltsgerichten und dem Anwaltsgerichtshof steht als letzte Instanz der Senat für Anwaltssachen am Bundesgerichtshof (BGH).

Der Hessische Anwaltsgerichtshof ist bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main errichtet und hat zwei Senate. Er kann zur Überprüfung von Entscheidungen der Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main und Kassel und als Berufungsinstanz gegen Urteile der Anwaltsgerichte bei den Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main und Kassel angerufen werden. 

Präsident des Anwaltsgerichtshofs und Vorsitzende in den Senaten können nur anwaltliche Mitglieder des Anwaltsgerichtshofs sein, die bei den Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main oder Kassel zugelassen sein müssen. Die Senate sind mit dem Vorsitzenden, zwei anwaltlichen Mitgliedern und zwei Berufsrichtern aus dem Kreis der Richterinnen oder Richter am Oberlandesgericht besetzt. Auch die anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofs haben die Stellung von Berufsrichtern.

Lebenslauf:

Dr. Jürgen Taschke studierte von 1976 bis 1982 Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung 1982 und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 1986 wurde er im selben Jahr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seitdem auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts tätig.

Von 1986 bis 1992 arbeitete er in einer auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierten Kanzlei in Frankfurt am Main. Danach war er in der Kanzlei Pünder Volhard Weber & Axster tätig, die später zu Clifford Chance fusionierte. Seit 2009 arbeitet Dr. Jürgen Taschke in der Kanzlei DLA Piper UK LLP. Er berät Unternehmen in allen Fragen des Unternehmensstrafrechts. Seit Juli 2009 ist Dr. Taschke Honorarprofessor an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.  Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen.

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 9. Dezember 2022

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