Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Bayern ist und bleibt ein Schwerpunkt der Aufgabenbewältigung der Sicherheitsbehörden. Gerade weil Organisierte Kriminalität im Verborgenen arbeitet und weder die Aufmerksamkeit des Staates, der Medien noch der Öffentlichkeit auf sich ziehen will, sind erhebliche Anstrengungen aller Spezialisten bei der Justiz, den Polizeipräsidien und dem Bayerischen Landeskriminalamt erforderlich, um entsprechende Strukturen zu erkennen und zielgerichtet Straftaten zu verfolgen.
Im Jahr 2021 wurden in Bayern 83 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 773 Tatverdächtigen verzeichnet.
„Ziel der Verbrecherorganisationen ist die Gewinnerzielung. Ziel unserer Ermittler ist es, dass sich Verbrechen nicht lohnen darf und delinquentes Verhalten konsequent verfolgt wird“, sagt Harald Pickert, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes. „Die effektive Bekämpfung von OK erfordert ausreichende Ressourcen und spezielles Know-How bei den Staatsanwaltschaften, so Reinhard Röttle, Generalstaatsanwalt in München. „Dazu wurden in den letzten Jahren organisatorische Maßnahmen bei der Justiz ergriffen, um einerseits mit der Zentralen Koordinierungsstelle für Vermögensabschöpfung Bayern (ZKV-BY) für eine konsequente Einziehung von Verbrechensgewinnen zu sorgen. Andererseits wurden zur effektiven Bekämpfung der veschiedenen Erscheinungsformen der OK durch Spezialstaatsanwälte das sog. Traunsteiner Modell umgesetzt sowie die Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) und der Zentralstelle Cybercrime (ZCB) gegründet.“
Auch im Jahr 2021 gelang es in Bayern, erhebliche Erfolge in diesem Bereich zu erzielen. In 79 der insgesamt 83 Ermittlungsverfahren (95%) wurden Finanzermittlungen durchgeführt. Der Freistaat nimmt auch in diesem Jahr bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Bundesvergleich wieder eine Spitzenposition ein. Hierbei konnten Vermögenswerte in Höhe von rund 25,5 Mio. Euro gesichert werden. Schwerpunkte waren dabei Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben (zum Beispiel Callcenterbetrug), Rauschgifthandel, Schleusungs- und Eigentumskriminalität.
Dabei gilt es immer wider, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Dazu gehört beispielsweise kryptierte Täterkommunikation zu entschlüsseln und zu überwachen. Dies fordert nicht nur personelle Ressourcen, sondern auch materielle und rechtliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine Vorratsdatenspeicherung im Rahmen des vom EuGH aufgezeigten Gestaltungsspielraums. Nicht zuletzt ist eine enge nationale und internationale Zusammenarbeit aller OKDienststellen mit entsprechender ermittlungsunterstützender Analyse unerlässlich, um Organisierte Kriminalität einzugrenzen.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft München, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2022