Die Juraprofessoren Prof. Dr. Rainer Vor und Prof. Dr. Erik Hahn sind mit Wirkung zum 1. Dezember 2022 zu Richtern am Sächsischen Landessozialgericht im Nebenamt ernannt worden.
Beide üben als Richter im Nebenamt weiter ihre Tätigkeiten als Hochschulprofessoren aus. Daneben arbeiten sie mit einem Zehntel ihrer Arbeitskraft als zweitinstanzliche Richter. Dabei haben sie die gleiche Stellung wie hauptamtliche Richter.
Der 1959 geborene Rainer Vor ist seit 1. Juni 1999 Professor für Rechtswissenschaft an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig. Zuvor war er von 1993 bis 1999 bereits hautamtlicher Richter in der sächsischen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Am Sächsischen Landessozialgericht wird er den 9. Senat verstärken und dort sowohl Statusfeststellungs- und Betriebsprüfungsverfahren als auch Rechtsstreitigkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung bearbeiten.
Prof. Dr. Erik Hahn ist 1983 geboren und im Oktober 2015 zunächst zum Professor für Bürgerliches Recht an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim ernannt worden. Im September 2016 ist seine Berufung zum Professor für Zivilrecht, Medizinrecht, Wirtschafts- und Immobilienrecht an der Hochschule Zittau/Görlitz erfolgt. Er war vor seiner Berufung zum Professor hauptamtlich beim Sozialgericht Dresden als Richter tätig. Am Landessozialgericht wird er im 2. Senat für Streitigkeiten der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig sein.
Quelle: Landessozialgericht Sachsen, Pressemitteilung vom 30. November 2022