Nach 3 Verhandlungstagen hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Staatsschutzkammer gestern, Dienstag, d. 22.11.2022 die 61 Jahre alte Angeklagte Heike Werding wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verwenden und Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagten war vorgeworfen worden, als zentrale Führungsfigur des verbotenen Vereins „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ in Vorträgen, aber auch über soziale Medien rassistische und reichsbürgerliche Ideologien verbreitet zu haben (PM 54-22). Mit dem Urteil ist die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. In seinem Schlussplädoyer hatte er vor allem betont, dass seine Mandantin aus der aus seiner Sicht zwar falschen, aber festen inneren Überzeugung gehandelt habe, das Richtige zu tun. Die Angeklagte befindet sich seit April dieses Jahres in Untersuchungshaft, der Untersuchungshaftbefehl blieb bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagte kann innerhalb einer Woche gegen das Urteil Revision einlegen.
Quelle: Landgericht Lüneburg, Pressemitteilung vom 23. November 2022