Am heutigen Tag hat die 2. Kammer des Arbeitsgerichts die Klage einer Krankenpflegerin gegen ihre außerordentliche Kündigung abgewiesen und die Kündigung damit für wirksam erklärt. Sie hatte einem Patienten aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Verordnung eine deutlich zu hohe Dosis Schmerzmittel gegeben.
Gegen das Urteil ist Berufung zum Landesarbeitsgericht Düsseldorf möglich.
Aktenzeichen 2 Ca 1267/22
Quelle: Arbeitsgericht Essen, Pressemitteilung vom 23. November 2022