Mit Wirkung zum Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) – derzeit voraussichtlich zum 1. April 2023 – sind Dr. Matthias Zigann (Foto), Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, und Tobias Pichlmaier, Vorsitzender Richter am Landgericht, zu Richtern am Gericht erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) ernannt worden. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Es freut mich sehr, dass zwei exzellente Richter aus dem Freistaat dem Einheitlichen Patentgericht angehören werden. Schon jetzt hat München mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, der Europäischen Patentorganisation und dem Europäischen Patentamt zentrale Bedeutung als deutscher und europäischer Patentrechtsstandort. Das LG München I zählt bundesweit zu den renommiertesten Gerichten für Patentverletzungsklagen. Durch die neue Außenstelle und Lokalkammer in München wird der Patentrechtsstandort München weiter aufgewertet.“ Das Einheitliche Patentgericht wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023 seine Arbeit aufnehmen. Die beiden Richter sind durch den Verwaltungsausschuss des Einheitlichen Patentgerichts für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Neben ihrer Tätigkeit am Einheitlichen Patentgericht sind sie zunächst auch weiter für die bayerische Justiz tätig.
Der bayerische Justizminister gratuliert den neuen Richtern am Einheitlichen Patentgericht. Eisenreich: „Dr. Matthias Zigann und Tobias Pichlmaier sind Idealbesetzungen. Sie sind hervorragende und sehr erfahrene Patentrechtsexperten. Für die anstehenden Aufgaben wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg.“
Hintergrund zum Einheitlichen Patentgericht:
- Teil des EPG ist eine in den einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelte Eingangsinstanz (Gericht erster Instanz). Diese setzt sich aus der in Paris ansässigen Zentralkammer und deren Außenstelle in München sowie aus mehreren Lokalkammern und derzeit einer Regionalkammer zusammen. Deutschland erhält mit vier Lokalkammern – in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg – so viele Lokalkammern wie kein anderer Vertragsstaat. Weiterer Teil des EPG ist zudem ein Berufungsgericht in Luxemburg.
- Das EPG wird für Streitigkeiten über die bereits existierenden europäischen Patente und über die neuen europäischen Patente mit einheitlicher Wirkung zuständig sein. Der Minister: „Das EPG ermöglicht einen kostengünstigen und effizienten länderübergreifenden Patentschutz vor nur einer Gerichtsbarkeit.“
Hintergrund zur Person:
Der in München geborene Dr. Matthias Zigann (54 Jahre) trat am 1. Mai 1999 in die bayerische Justiz ein. Nach seiner Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut wurde er 2003 zum Richter am Landgericht München I ernannt und war dort u. a. für Patentstreitsachen zuständig. Von 2009 bis 2012 war Herr Dr. Zigann als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet (Senat für Patentrechtsstreitigkeiten). 2012 kehrte er an das LG München I zurück und war dort erneut für Patentstreitsachen zuständig – ab 1. Dezember 2012 als Vorsitzender. Mit Wirkung vom 1. November 2022 wurde Herr Dr. Zigann zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt.
Der in München geborene Tobias Pichlmaier (49 Jahre) trat am 1. August 2000 in die bayerische Justiz ein. An seine Tätigkeit als Proberichter in einer Spezialkammer für gewerblichen Rechtsschutz am Landgericht München I schlossen sich Stationen am Bundesministerium der Justiz (2001 bis 2004; Referat für Urheberrecht) und bei der Staatsanwaltschaft München I (2004 bis 2005) an. Von 2005 bis 2012 war er als Richter am Landgericht verschiedenen Spezialkammern des gewerblichen Rechtsschutzes am Landgericht München I zugewiesen. Mit Wirkung vom 1. August 2012 wurde Tobias Pichlmaier zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt und einem Senat für gewerblichen Rechtsschutz zugewiesen. Seit 2016 ist er Vorsitzender Richter am Landgericht München I, wo er mehreren u. a. für Patentstreitigkeiten und gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Kammern vorstand bzw. vorsteht.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 21. November 2022