Der Etat des Bundesjustizministeriums soll 2023 mit Ausgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro um 52,7 Millionen Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf (20/3100). Gegenüber dem Soll für 2022 (937,9 Millionen Euro) wachsen die Ausgaben in der vom Haushaltsausschuss beschlossenen Fassung des Einzelplan 07 damit um 7,3 Prozent an. Mit 180,5 Millionen Euro fallen die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen deutlich höher aus als im Regierungsentwurf mit 1,5 Millionen Euro. Die Einnahmen, die überwiegend durch das zum Geschäftsbereich gehörende Deutsche Patent- und Markenamt erzielt werden, sollen mit rund 640 Millionen Euro 4,5 Millionen Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr.
Der Etat des Geschäftsbereiches von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist traditionell ein von Personalausgaben geprägter Verwaltungshaushalt. Zu dem Geschäftsbereich gehören neben dem Deutschen Patent- und Markenamt unter anderem das Bundesamt für Justiz, der Bundesgerichtshof und der Generalbundesanwalt.
Die gewichtigste finanzielle Änderung im parlamentarischen Verfahren betrifft den von der Bundesregierung vorgeschlagenen „Pakt für den digitalen Rechtsstaat“. Dafür sind im Einzelplan nunmehr 50 Millionen Euro etatisiert sowie eine Verpflichtungsermächtigung von insgesamt 150 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 ausgebracht. Die sollen Mittel für Vorhaben des Bundes und für gemeinsame Vorhaben des Bundes und der Länder sowie damit zusammenhängende Sach- und Personalausgaben genutzt werden. Eine politische Einigung zwischen Bund und Ländern über den Digitalpakt steht indes noch aus.
Zu den kleineren Änderungen gehört die Auslauffinanzierung in Höhe von 150.000 Euro für das Projekt Gewaltfrei in die Zukunft e.V., das laut Vorlage bis Ende September 2023 läuft. Zudem soll die Arbeit der Beratungsorganisation „Hate Aid“ weiter unterstützt werden. Für dieses Jahr sind nunmehr 497.000 Euro vorgesehen. Für 2024 und 2025 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von jeweils 600.000 Euro ausgebracht worden.
Mit 7,3 Millionen Euro fällt zudem der Zuschuss an die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. um 500.000 Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Unterstützt werden soll damit ein Projekt des Vereins für EU-Beitrittskandidaten. Neu aufgenommen wurde ein Zuschuss an die Initiative „European Lawyers in Lesvos“. Wie es in der Begründung heißt, bietet die unter anderem vom Deutschen Anwaltverein geführte Organisation unabhängige Rechtsberatung von Geflüchteten an der EU-Außengrenzen an. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen sind dafür im Einzelplan nunmehr 75.000 Euro veranschlagt.
Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-911192
Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung ursprünglich geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.

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