Staatsanwaltschaft, Polizei und Landratsamt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Görlitz, Dr. Thomas Fresemann, der Polizeipräsident der Polizeidirektion Görlitz, Manfred Weißbach und der Landrat des Landkreises Bautzen, Michael Harig, unterzeichneten heute die Kooperationsvereinbarung für das neue »Haus des Jugendrechts« in Bautzen. Im Haus des Jugendrechts, das am 15. Januar 2022 in Betrieb genommen wird, werden künftig die Staatsanwaltschaft, Polizei sowie Jugendgerichtshilfe unter einem Dach zusammenarbeiten und sich mit Fragen der Prävention, Ahndung und Verfolgung von Jugendkriminalität beschäftigen. Es handelt sich um das dritte Projekt dieser Art in Sachsen.
Justizministerin Katja Meier: »Wenn Jugendliche straffällig werden, bedarf dies unserer besonderen Aufmerksamkeit. Gerade im Bereich der Jugendkriminalität darf die Strafe kein Selbstzweck sein, da sie auch eine desozialisierende Wirkung entfalten kann. Kriminelle Karrieren können dadurch sogar gefördert und nicht verhindert werden. Ich bin froh, dass wir uns der besonderen Verantwortung, die sich für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure ergibt, gemeinsam stellen. Eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Polizei und der Justiz im Sinne einer gemeinsamen Interventionsstrategie ist dabei entscheidend. Da die Gründe für die Straffälligkeit junger Menschen sehr unterschiedlich sind, bieten vernetzte Konzepte die beste Chance, das Phänomen der Jugendkriminalität in all seinen Facetten und insbesondere auch präventiv erfolgreich anzugehen.«
Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, durch ein enges Arbeitsumfeld der drei Kooperationspartner frühzeitig und schneller auf das Verhalten von straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden zu reagieren.
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Justiz, Polizei und Jugendgerichtshilfe arbeiten unter einem Dach, um kriminelle Langzeitkarrieren bei jugendlichen Straftätern zu verhindern. Dafür steht das Projekt »Haus des Jugendrechts« – künftig auch in Bautzen. Neben der intensiven Auseinandersetzung mit den Jugendlichen und Heranwachsenden ist es eben dieser enge behördliche und fachliche Austausch, der vor allem auch Verfahrensdauern verkürzt. Das ist wichtig, um nachhaltig etwas bei jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern zu bewirken. Denn jede im Ansatz verhinderte kriminelle Karriere ist ein Erfolg.«
Landrat Michael Harig: »Wir wollen mit dem Projekt jugendlichen Tätern und aber auch Opfern von Jugendkriminalität zeigen, dass jede Straftat zügig geahndet wird und keinesfalls unbeachtet bleibt. Nur durch eine konsequente und schnelle Durchsetzung von Recht und Ordnung kann es gelingen, den Tätern die Konsequenzen ihres Handelns vor Augen zu führen und sie so möglichst auf den richtigen Weg des gesellschaftlichen Miteinanders zurückzubringen.«
Im »Haus des Jugendrechts« in Bautzen werden alle Verfahren bearbeitet, die sich gegen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende aus dem Stadtgebiet richten. Außerdem dient es auch als Anlaufstelle für Jugendliche, wenn diese Hilfe benötigen.
Insgesamt werden im neuen »Haus des Jugendrechts« in Bautzen 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein. Dies sind fünf Jugendstaatsanwältinnen bzw. Jugendstaatsanwälte, zwei Beschäftigte der Jugendgerichtshilfe, zwei Beamtinnen und Beamte des Kriminaldienstes sowie vier Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter des Fachdienstes Prävention der Polizeidirektion Görlitz. Die Unterbringung des »Haus des Jugendrechts« erfolgt in der Bahnhofstraße 18 in 02625 Bautzen. Weitere »Häuser des Jugendrechts« befinden sich in Leipzig und Görlitz.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 10. Januar 2022