Mehrheiten für Lockerung der Schuldenbremse reichen in vielen Bundesländern nicht
Die Schuldenbremse auf Länderebene können nur Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und das Saarland per Gesetz mit einfachen Mehrheiten in den Landesparlamenten lockern. In den restlichen Bundesländern sind Verfassungsänderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig.