Anwohner aus Gaza kann keine Änderung eines Drohnenüberlassungsvertrags zwischen Deutschland und Israel verlangen
Ein in Gaza wohnhafter Antragsteller hat keinen Anspruch auf Anpassung eines Überlassungsvertrags zwischen der Bundeswehr und den israelischen Streitkräften betreffend Drohnen des Typs Heron TP. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 6. März 2025 entschieden und damit einen Eilantrag des Antragstellers abgelehnt.