Vorerst keine Korrektur des Verfassungsschutzberichts 2022 zu Aussagen über die AfD
Das Bundesministerium des Innern muss den Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD weiterhin nicht korrigieren. Eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Beschwerdeverfahren bestätigt.