Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen – Rechtsausschuss gibt grünes Licht
Die Strafverfolgungsbehörden sollen bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls weiterhin erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nutzen können. Eine bis zum 12. Dezember 2024 befristete Regelung soll bis zum 1. Januar 2030 verlängert werden.