Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens: Inhalt nicht Zahl der Follower entscheidet über Strafbarkeit
Für die Strafbarkeit von Beleidigungen in sozialen Medien gegenüber im politischen Leben stehenden Personen kommt es lediglich auf den Inhalt der Äußerung an. Nicht relevant sind dagegen die sonstigen Umstände, wie beispielsweise die gewählte Verbreitungsart und die Größe des Adressatenkreises.