Monat: November 2024

Hannover: Kein Anspruch auf eine Erlaubnis zum Betrieb einer Sportwettvermittlungsstelle in der Nähe einer Grundschule

Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 5. November 2024 die Berufungen einer Wettveranstalterin und der Betreiberin einer Wettvermittlungsstelle in Hannover gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, mit der dieses die Klagen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb der Wettvermittlungsstelle abgewiesen hatte, zurückgewiesen.

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Digitalisierung beim Grundstückskauf: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf

Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt.

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HEUKING begleitet WeGrow AG an die Börse Düsseldorf

Ein HEUKING Team um den Kölner Partner Dr. Thorsten Kuthe hat die WeGrow AG beim Listing im Freiverkehr der Börse Düsseldorf und der Anleiheemission rechtlich beraten. Vorbereitend stand das Team WeGrow über mehrere Jahre bei einer Umstrukturierung, dem öffentlichen Angebot von Aktien und nun dem Listing sowie der Unternehmensanleihe zur Seite.

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Forsa Aktuell: FDP fällt auf 3 Prozent

Im aktuellen RTL/ntv Trendbarometer gewinnen die Unionsparteien (33%) und die Grünen (10%) gegenüber der Vorwoche jeweils einen Prozentpunkt hinzu. Die FDP (3%), die AfD (16%) und das BSW (6%) büßen jeweils einen Punkt ein. Die Werte für die SPD (16%) und die Linke (3%) bleiben im Vergleich zur Vorwoche unverändert.…

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Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig

Die Entscheidungen betreffen eigengenutzte und vermietete Eigentumswohnungen. Die Kläger hielten das neue Grundsteuergesetz und die Sächsischen Sondervorschriften für verfassungswidrig und wollten individuelle Gegebenheiten der Grundstücke für die Bewertung berücksichtigt wissen. Der 2. Senat des Finanzgerichts hat die Klagen abgewiesen und die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. 

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