23.11.1952 – Erstmalige Aberkennung eines Bundestagsmandats
Der Abgeordnete Fritz Dorls verliert sein Mandat, nachdem am selben Tag die Sozialistische Reichspartei (SRP) als Nachfolgepartei der NSDAP vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und verboten wurde. Dorls flieht ins Ausland, um einer Verhaftung zu entgehen. Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21